Ergebnis 1 bis 15 von 34

Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    17.03.2004
    Beiträge
    88

    Kommunaler Schadensausgleich?

    Hallo,

    ich hab da mal so ein paar Fragen.

    Und zwar wie würde sich das mit dem komunalem Schadensausgleich verhalten, wenn ich z.B.:

    A.) Auf der Anfahrt zur Wache nach Alarmierung einen Unfall baue, mit einem Fahrzeug in dessen Versicherung ich nicht als Fahrer eingetragen bin

    B.) Ich mich bei einem Einsatz von jemanden, mit seinem eigenen PKW zur Wache fahren lasse und der einen Unfall baut



    Könnte unter diesen Voraussetzungen ein kommunaller Schadensausgleich zu stande kommen. Bzw. ist überhaupt irgendeine Art von Versicheurngsschutz vorhanden?
    Mich würde es speziel für Schleßwig-Holstein interessieren.


    Danke
    Geändert von Fire_in_the_hole (04.01.2007 um 11:53 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    02.01.2007
    Beiträge
    76
    Also a würde in NDS gedeckt sein. den fall hatten wir schon leider das ein oder andere mal in unserer eigenen Wehr. Schade das es immernoch jungs gibt die dann am rad drehen wenn der melder geht.

    b. kann ich nicht sagen. da habe ich keine erfahrung. aber dein stadtkämmerer, leiter ordnungsamt oder stadtrandmeister müsste das wissen...
    Gruß
    Mik

    - Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... -

    www.carphone-wittmund.de

  3. #3
    Registriert seit
    17.03.2004
    Beiträge
    88
    Ich hab eben mal mit der Feuerwehr Unfallkasse Nord telefoniert.

    Die Nette Dame am anderen Ende sagte mir zu

    A.) Das Fahrzeug und ich sind über die FUK versichert, Grundlage muss sein, dass ich mindestens Besitzer des Fahrzeuges bin.


    B.) Wie in A. schon gesagt man muss min. Besitzer sein. Die nette Dame sagte mir, dass in diesem Fall nicht die FUK zuständig ist, sondern der Komunale Schadensausgleich, dass aber auf jedenfall ein versicherungsschutz für Mensch und Fahrzeug besteht.

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
    Registriert seit
    17.03.2004
    Beiträge
    88
    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!

    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

    Gruß
    Alex

    Es langt, wenn man nur Besitzer ist.

  6. #6
    Registriert seit
    02.08.2006
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von Quietschphone
    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?
    Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
    Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.

  7. #7
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von FirefighterEifel
    Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
    Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.
    So sieht´s aus.
    Das mit Besitzer und eigentum verhältnis ist immer so eine Sache vor allem bei den 18jährigen deren Auto´s ja meistens als zweitwagen der Eltern mitlaufen.
    Ich würd mich da mal beim der Stadt/Gemeinde schlau machen, und evtl noch bei der Versicherung.

  8. #8
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
    Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.

    Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.

  9. #9
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.
    Naja, ein Taxe fährst du auch selten selbst und der Fahrer wird auch noch seltener Sonderrechte in Anspruch nehmen für dich ;)

    MfG Fabsi

  10. #10
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Ich hab mal ein wenig recherchiert. In dem Fall, dass ich vollkommen privat meinen Schaden verursacht hätte, geht der Schaden tatsächlich nicht über Haftpflicht zu verbuchen, sondern nur über die Vollkasko jedes einzelnen Fahrzeugs. So entschieden leider auch Gerichte, passendes Aktenzeichen dazu liefer ich nach. Dumm gelaufen, mal sehen, ob ich demnächst zu Fuß laufen darf. Von daher Hinweis in eigener Sache: Wenn irgendwie möglich, alle privaten Fahrzeuge auf möglichst auf alle Halter zu verteilen, um zumindest die Option zwischen Vollkasko und Haftpflicht zu haben - und eben im Einsatzfall tatsächlich nen Haftpflichtschaden verbuchen zu können

  11. #11
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
    Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.
    Ich komme aus NRW und muss mein Fahrzeug 100%tig nicht selber fahren... es muss genau so wenig mein Fahrzeug sein....

    Beispiel...

    Mal angenommen Ich hab keinen führerschein und sitze bei meinen Eltern und kriege eine Alarmierung... sage meiner Mutter die soll mich zum GH bringen... so nun passiert auf der Anfahrt was... kommt das aufs gleiche als wenn ich selber fahre... ich mein mir wärs eh wumpe da Vollkasko... aber wie schon gesagt... ich hatte lange zeit keinen führerschein und hatte mich daher extra mal erkundigt wie das ist wenn ich mich fahren lasse oder fremdfahrzeuge nutze...

    gut nun könnte man sagen jaaa hier der fahrer wusste nichts von wegen Paragraph 35 usw. keine unterweisung bla bla bla... aber die person die mich fährt tut dies ja das ich meine Aufgabe erfüllen kann... k.a. wie der genaue wortlaut war wo es mir erklärt wurde...

    in dem sinne....

    PS: Finds ja komisch das der schaden für das parkende auto nicht gezahlt werden soll.... fänd ich an deiner stelle erheblich wichtiger... man muss ja im regelfall davon ausgehen das parkende fahrzeuge nicht gerade der mutter oder bekannten gehören. Genau so wenig kann man davon ausgehen das jedes Fahrzeug Vollkasko Versichert ist... schon merkwürdig.... <<< ja sind wieder ganz schlaue leutz die sich sowas ausdenken....

  12. #12
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Die ziehen sich da ganz schön was zurecht, soviel sei gesagt. Richtig ist: Sie können das nicht über die KFZ-Haftpflicht meiner Mutter abrechnen. Dennoch bin ich ja nicht mit der Haftpflicht meiner Mutter unterwegs gewesen, sondern eben mit der Haftpflicht der Stadt. Und die müsste zahlen, da hier Begünstigter und Geschädigter nicht die selben sind.

  13. #13
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Okay so sehen du, ich und wahrscheinlich auch die mehrheit das... aber wieso sollte denn mal was einfach und unbürokratisch sein? Erstmal sagen wir zahlen nix... evtl. willer dann ja auch nix mehr.

    Vermute mal das du über kurz oder lang den schaden ersetzt bekommst... aber erstmal beschäftigen sich da 10 Leute mit damit auch schön Geld verschwendet wurde für deren arbeitsaufwand. :o/

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •