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Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Anton
    Ich mache das nicht erst seit gestern, von daher egal!
    Naja, das heisst ja nun überhaupt gar nichts... Nur weil etwas schon immer falsch war, heisst es ja nicht, das es immer so bleiben muss. Ich sehe das ja auch bei mir in der Umgebung: Da hüpfen einige auf Führungspositionen rum, die da überhaupt nicht für geeigne sind... Gerade in den kleinen Dörfern sind manche froh, wenn sie einen "Dummen" gefunden haben...
    Allzu "selbstherrlich" sollte man gerade als Wehrführer nicht sein, denn nicht vergessen: Auch ein "Amt" entbindet nicht von der Pflicht, sich an Gesetze und Regeln zu halten!

    Zitat Zitat von Anton
    Und wenn er bei den "Sicherheitsbelehrungen" aufgepasst hätte, würde er sich diese Frage nicht stellen!
    Wenn ihr diese Frage bei Euren Sicherheitsbelehrungen bereits geklärt habt (sehr löblich), dann verstehe ich nicht, warum Du Dich hier aufregst. Anstatt solch einen Meckerbeitrag zu verfassen, den eigentlich hier keinen interessiert (und nachdem ausserdem auch niemand gefragt hat), hättest Du besser kurz und kompetent die Frage beantworten können...

    Zitat Zitat von Anton
    Zweitens, hat man sich, auch wenn gewisserweise Sonderrechte auf der Fahrt zur Wache gewährt werden, aufgrund der fehlenden Sondersignale an die STVO zu halten. Und wenn ein Einheitsführer sagt, mein jung, das brauchst du nicht, dann sollte sich derjenige mal fragen ob er richtig aufgehoben ist.
    Um Sonderreche geht es hier doch gar nicht (die bringst Du gerade ins Spiel), denn auch ohne Sonderrechte (die Diskussion findet sich an anderer Stelle; wenn Du darüber diskutieren möchtest, dann bitte dort; Suchfunktion sollte helfen) kann ja auch etwas passieren und um gerade dieses ging es.
    Also, lies Du bitte die Fragestellung nochmals durch!

    Zitat Zitat von Anton
    Drittens ließ dir mal richtig durch, was ich geschrieben habe und viertens überleg mal aus welchem Grunde grade solche Unfälle immer wieder gerne passieren, weil es einfach zu viele heißkisten gibt, die nicht schnell genug an der Wache sein können. Da gibt es auch wunderschöne Statistiken drüber.
    Ich HABE gelesen, was Du geschrieben hast, darum habe ich so geantwortet.
    Es geht bei diesem Topic weder um Raserei, noch um Sonderrechte oder ähnliches. Es ist lediglich eine rechtliche Frage, inwiefern Versicherungsschutz besteht, wenn z.B. der Fall auftritt, daß eine Familie zwei Autos besitzt, von denen eines eben nicht auf alle Familienmitglieder versichert ist und das Auto, welches der Kamerade benutzen dürfte eben gerade unterwegs ist...
    In meinen Augen eine völlig legitime Frage. Ich bin bei uns in der FF Jugendwart und daher auch bei uns in der Aktiven für die "Eingliederung" der jungen Kameraden zuständig.
    Und ich muss sagen: Ich finde es richtig gut, daß sich die jüngeren Kameraden mit solchen Fragestellung ausseinandersetzen.
    Wenn es wirklich nur "heißkisten" wären, dann würde das Hirn gar nicht so weit arbeiten...

    Zitat Zitat von Anton
    Und fünftens macht euch wirklich mal um die rechtichen Konsequenzen gedanken.
    Genau das machen gerade (fast) alle, die an diesem Beitrag beteiligt sind!

    Bleibt in der Konsequenz eigentlich nur zu hoffen, daß Du nicht ein Wehrführer bist, denn ich denke, daß Du dann anders denken würdest/müsstest... Aber okay. Es gibt ja auf den verschiedenen Feuerwehrseiten (feuerwehr.de, einsatzinfo112.de usw.) immer wieder welche, die sich gern als "Wehrführer" darstellen, es aber gar nicht sind. Das ist halt eben Vor- und Nachteil des www, das man für ein paar Stunden in einem Forum auch mal das sein kann, was man vielleicht nie erreichen wird...

    So, daß musste mal gesagt werden, denn ich habe mich über Deine Beiträge wirklich geärgert. Daher hab ich mir auch mal richtig Zeit genommen, um Dir eine entsprechende Antwort zu verfassen.

    Interessieren wird sie Dich wahrscheinlich nicht, wie in solchen Foren üblich, wirst Du von Deinem Standpunkt nicht abweichen, ich sicherlich auch nicht und da die Diskussion nun schon wieder vomm Topic abweicht, wäre es vielleicht besser, diese hier nun zu beenden.

    Die Grundfrage wäre geklärt, wie es der Wehrführer von Posemuckel handhaben würde ist eigentlich komplett egal.

    Vielleicht kann ja noch jemand etwas sinnvolles einbringen, ansonsten wird das hier ja nur wieder ein ellenlanges und sinnfreies "Flame"-Topic...

    PS: @AkkonHaLand: Danke für den Smily ;-) und SpecialThanks to abc-truppe für den klasse Troll-Smily... Wie schön wäre es, wenn man diesen per Knopfdruck da unter so manchen Beitrag setzen könnte...

  2. #17
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    Ich grab hier mal in der Mottenkiste rum, nen anderen Thread zu anknüpfen finde ich nun konkret nich.

    Auf der Rückfahrt von einem Feuerwehreinsatz habe ich beim Einparken das Fahrzeug meiner Mutter touchiert, relativ heftig, beide Heckschürzen sind m.E. ein Tauschfall, bei mir hats auch noch Blech verbeult und gekratzt. Hintergrund war der, dass sie Nachts normalerweise nicht neben mir steht, sondern in einer Garage am anderen Ende des Grundstücks, beim Einschlagen zum Einparken hab ich ihr Auto leider in den toten Winkel geschoben, als es dann im Spiegel auftauchte, war ich leicht schreckhaft mit der Kupplung und dann wars zu spät.

    Weitere Hintergründe: Beide Fahrzeug haben den selben Halter, ich wohne in Niedersachsen.

    Hab ich da ne Chance, dass das die Versicherung der Gemeinde das übernimmt?
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 20:08 Uhr)

  3. #18
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    Schwierige sache....

    also du bist Definitiv auf hin und Rückfahrt drüber Versichert, jedoch würde ich dir hier raten mit einem Vorgesetzten erstmal Rücksprache zu halten. Zumindest handhaben wir das bei uns so.

    Allgemein noch....

    Ich finde es gut das sich angehörige der organisationen im Vorfeld gedanken über solche dinge machen. Denn es ist wenn man sich z.B. fahren lässt ja nicht irrelevant wer zahlt. Und Passieren kann absolut immer was. Und es ist sicherlich nicht falsch wenn man weiß was man wie wann und wo darf etc. pp.

    Hier wurde ja noch die frage gestellt wie es ist wenn man sich Fahren lässt... Es ist nicht entscheident ob man selber fährt oder ob einen die Freundin oder sonst wer fährt. Natürlich solltet Ihr als beifahrer darauf achten das die ned grad im tiefflug durch ne 30 Zone ballern weil se denken ist nen freifahrtsschein.
    Sicher bin ich mir hier da ich eine zeit lang keinen Führerschein hatte und daher war es für mich sehr relevant ob die person die mich dorthin fährt Versichert ist oder nicht. Und Sie ist es.

    Passiert ist bei uns erst einmal was... auf dem Rückweg vom Arbeitsdienst hat sich Kamerad mit seinem Motorrad lang gemacht... zum glück alles nochmal gut gegangen... gezahlt wurde im übrigen....

    Grüße

  4. #19
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    Danke für deine Antwort - klar läuft das ganze über den Dienstweg, ich komm ja so auch gar nicht an die Formulare ran und auch sonst haben Führungskräfte da doch ein wenig mehr Telefonnummern und Bekannte in der Tasche.

    Aber freut mich zu hören, dass ich das Beamtendeutsch der Versicherung richtig interpretiert habe und somit im Prinzip versichert bin. Ich halt euch, wenn es irgendwas interessantes gibt, auf dem laufenden...

    Bei uns gabs bisher keinen Fall auf der Rückfahrt - Gott sei Dank - nichts. Zwei Fälle sind mir von uns bekannt, der eine fällt unter Bagatellen und wurde nicht wirklich zufriedenstellend bearbeitet(Ausgang nicht bekannt, der Schaden war mit bösem Willen nicht eindeutig der Zuständigkeit der Versicherung der Gemeinde zuzuordnen), der andere war auf Anfahrt und eine Frontalkollision mit unserem Nagelneuen ELW, das lief ohne Probleme.
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 20:09 Uhr)

  5. #20
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    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?

    In NRW steht zum Beispiel im FSHG:
    "(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen
    Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde
    zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen
    der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz."

    Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).

    Der KSA ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der der Gemeinde. Damit hast Du eigentlich nichts zu tun. Nicht jede Kommune ist Mitglied im KSA, vielleicht zahlt sie die Schäden direkt oder ist anderweitig versichert.

  6. #21
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
    Niedersachsen...
    Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).
    Das klingt doch schonmal nicht schlecht, dankeschön dafür.
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 20:10 Uhr)

  7. #22
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    Zahlt bei euch der KSA noch (wie eure eigene Kfz-Versicherung) wirklich den Schaden oder (so wie man es seit einigen Monaten nur noch zu hören bekommt) nur noch den Ausgleich eurer Höherstufung (falls es nen Kasko-/Haftpflichtschaden ist), weil nämlich erstmal die eigene Kfz-Versicherung leisten muss und euch dann natürlich bei Selbstverschulden höher stuft?!?

  8. #23
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    So etwas ähnliches habe ich auch gehört, aber das ist doch Betriebswirtschaftlich vollkommener Humbug. Wir werdens ja sehen. Auf jeden Fall werde ich eine derartige Lösung nicht akzeptieren, ist bei mir, soweit ich die Sache sehe, auch gar nicht möglich, da Hauptversicherungsnehmer beider Fahrzeuge meine Mutter ist. Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich. Wir werden es ja sehen, ich bin da auf jeden Fall gespannt...

  9. #24
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich.
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi

  10. #25
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    Das nicht, aber ein Auto abstellen und mit dem zweiten das andere rammen. Sich selbst gegenüber in Haftung zu stehen, stelle ich mir merkwürdig vor :-) Naja, lassen wir mal die Spekulationen und warten der Dinge, die da kommen

  11. #26
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi
    Hast du da was genaueres zu? Genau das ist nämlich gerade der Haken. Mein Schaden am aktiven PKW wird bezahlt, der am geparkten Fahrzeug nicht. So bisher der aktuelle Stand. "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug".

    Weiterhin läuft das höchstwahrscheinlich über Schaden selbst einreichen und die Differenz wird mir irgendwie von irgendwem irgendwann erstattet(in meinen Augen Kasperkram, aber gerade noch tolerabel. Geht hier ja nicht um Zahlungen von ein paar Jahren, sondern um über 20 Jahre(bis ich dann eines Tages ganz weit unten mitm Schadenfreiheitsrabatt bin)

  12. #27
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug"
    Ist ja auch richtig, aber 100%ig hat das "im Feuerwehrdienst befindliche Fahrzeug" eine Haftpflicht gegenüber geparkten Fahrzeugen ;)

    MfG Fabsi

  13. #28
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    Genau so sehe ich das auch, zumal ich ja als Person haftpflichtversichert bin und den Schaden verursacht habe. Das andere Auto hat das ja nicht von alleine getan :-)

    Nur dem diesem Satz will man sich da gerade rausreden... Mal sehen, was da als nächstes kommt, gespannt bin ich da und halte euch auf dem laufenden.

  14. #29
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    Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
    Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.

    Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.

  15. #30
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.
    Naja, ein Taxe fährst du auch selten selbst und der Fahrer wird auch noch seltener Sonderrechte in Anspruch nehmen für dich ;)

    MfG Fabsi

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