Ergebnis 1 bis 15 von 34

Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Danke für deine Antwort - klar läuft das ganze über den Dienstweg, ich komm ja so auch gar nicht an die Formulare ran und auch sonst haben Führungskräfte da doch ein wenig mehr Telefonnummern und Bekannte in der Tasche.

    Aber freut mich zu hören, dass ich das Beamtendeutsch der Versicherung richtig interpretiert habe und somit im Prinzip versichert bin. Ich halt euch, wenn es irgendwas interessantes gibt, auf dem laufenden...

    Bei uns gabs bisher keinen Fall auf der Rückfahrt - Gott sei Dank - nichts. Zwei Fälle sind mir von uns bekannt, der eine fällt unter Bagatellen und wurde nicht wirklich zufriedenstellend bearbeitet(Ausgang nicht bekannt, der Schaden war mit bösem Willen nicht eindeutig der Zuständigkeit der Versicherung der Gemeinde zuzuordnen), der andere war auf Anfahrt und eine Frontalkollision mit unserem Nagelneuen ELW, das lief ohne Probleme.
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 20:09 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?

    In NRW steht zum Beispiel im FSHG:
    "(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen
    Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde
    zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen
    der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz."

    Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).

    Der KSA ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der der Gemeinde. Damit hast Du eigentlich nichts zu tun. Nicht jede Kommune ist Mitglied im KSA, vielleicht zahlt sie die Schäden direkt oder ist anderweitig versichert.

  3. #3
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
    Niedersachsen...
    Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).
    Das klingt doch schonmal nicht schlecht, dankeschön dafür.
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 20:10 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Zahlt bei euch der KSA noch (wie eure eigene Kfz-Versicherung) wirklich den Schaden oder (so wie man es seit einigen Monaten nur noch zu hören bekommt) nur noch den Ausgleich eurer Höherstufung (falls es nen Kasko-/Haftpflichtschaden ist), weil nämlich erstmal die eigene Kfz-Versicherung leisten muss und euch dann natürlich bei Selbstverschulden höher stuft?!?

  5. #5
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    So etwas ähnliches habe ich auch gehört, aber das ist doch Betriebswirtschaftlich vollkommener Humbug. Wir werdens ja sehen. Auf jeden Fall werde ich eine derartige Lösung nicht akzeptieren, ist bei mir, soweit ich die Sache sehe, auch gar nicht möglich, da Hauptversicherungsnehmer beider Fahrzeuge meine Mutter ist. Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich. Wir werden es ja sehen, ich bin da auf jeden Fall gespannt...

  6. #6
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich.
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Das nicht, aber ein Auto abstellen und mit dem zweiten das andere rammen. Sich selbst gegenüber in Haftung zu stehen, stelle ich mir merkwürdig vor :-) Naja, lassen wir mal die Spekulationen und warten der Dinge, die da kommen

  8. #8
    Registriert seit
    23.04.2003
    Beiträge
    807
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi
    Hast du da was genaueres zu? Genau das ist nämlich gerade der Haken. Mein Schaden am aktiven PKW wird bezahlt, der am geparkten Fahrzeug nicht. So bisher der aktuelle Stand. "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug".

    Weiterhin läuft das höchstwahrscheinlich über Schaden selbst einreichen und die Differenz wird mir irgendwie von irgendwem irgendwann erstattet(in meinen Augen Kasperkram, aber gerade noch tolerabel. Geht hier ja nicht um Zahlungen von ein paar Jahren, sondern um über 20 Jahre(bis ich dann eines Tages ganz weit unten mitm Schadenfreiheitsrabatt bin)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •