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Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aus welchem Bundesland kommst Du denn?
    Niedersachsen...
    Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).
    Das klingt doch schonmal nicht schlecht, dankeschön dafür.
    Geändert von Newty (28.10.2008 um 21:10 Uhr)

  2. #2
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    Zahlt bei euch der KSA noch (wie eure eigene Kfz-Versicherung) wirklich den Schaden oder (so wie man es seit einigen Monaten nur noch zu hören bekommt) nur noch den Ausgleich eurer Höherstufung (falls es nen Kasko-/Haftpflichtschaden ist), weil nämlich erstmal die eigene Kfz-Versicherung leisten muss und euch dann natürlich bei Selbstverschulden höher stuft?!?

  3. #3
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    So etwas ähnliches habe ich auch gehört, aber das ist doch Betriebswirtschaftlich vollkommener Humbug. Wir werdens ja sehen. Auf jeden Fall werde ich eine derartige Lösung nicht akzeptieren, ist bei mir, soweit ich die Sache sehe, auch gar nicht möglich, da Hauptversicherungsnehmer beider Fahrzeuge meine Mutter ist. Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich. Wir werden es ja sehen, ich bin da auf jeden Fall gespannt...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich.
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Das nicht, aber ein Auto abstellen und mit dem zweiten das andere rammen. Sich selbst gegenüber in Haftung zu stehen, stelle ich mir merkwürdig vor :-) Naja, lassen wir mal die Spekulationen und warten der Dinge, die da kommen

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

    MfG Fabsi
    Hast du da was genaueres zu? Genau das ist nämlich gerade der Haken. Mein Schaden am aktiven PKW wird bezahlt, der am geparkten Fahrzeug nicht. So bisher der aktuelle Stand. "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug".

    Weiterhin läuft das höchstwahrscheinlich über Schaden selbst einreichen und die Differenz wird mir irgendwie von irgendwem irgendwann erstattet(in meinen Augen Kasperkram, aber gerade noch tolerabel. Geht hier ja nicht um Zahlungen von ein paar Jahren, sondern um über 20 Jahre(bis ich dann eines Tages ganz weit unten mitm Schadenfreiheitsrabatt bin)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug"
    Ist ja auch richtig, aber 100%ig hat das "im Feuerwehrdienst befindliche Fahrzeug" eine Haftpflicht gegenüber geparkten Fahrzeugen ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Genau so sehe ich das auch, zumal ich ja als Person haftpflichtversichert bin und den Schaden verursacht habe. Das andere Auto hat das ja nicht von alleine getan :-)

    Nur dem diesem Satz will man sich da gerade rausreden... Mal sehen, was da als nächstes kommt, gespannt bin ich da und halte euch auf dem laufenden.

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