Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.Zitat von Alex22
Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.
Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.
Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht