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Thema: Hausnotruf mit SoSi -Lesen-

Baum-Darstellung

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  1. #12
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    Zitat Zitat von Alex22
    Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
    Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
    Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.

    Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.

    Zitat Zitat von Alex22
    SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.12.2006 um 15:27 Uhr)

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