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Thema: Hausnotruf mit SoSi -Lesen-

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wäre aber ein arger Zufall, wenn das Teil genau dann auslöst, wenn die Pumpe stehen bleibt.
    Fakt it: Hausnotruf ist KEIN Rettungsdienst, keine Feuerwehr, und auch nix anderes, was lt. StVO § 35 Sonderrechte geniessen könnte. Und damit hat sich´s doch eigentlich schon.
    PS: Neulich habe ich gelesen, dass auch SEGen kein Rettungsdienst sind, und deswegen eigentlich nicht mit SoSi fahren dürfen. Ich werde das mal meinem KBL erzählen.
    Noch was: HVO/FR werden - je nach Richter - mal zum Rettungsdienst gezählt und mal nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    RD nachgefordert verstorben im Krh mit Hirnblutung. Wäre ich schneller dagewesen wer weiß.....
    ich weiß es. es hätte nichts gebracht, wenn du schneller da gewesen wärst. was will man bei einer hirnblutung präklinisch als rettungssani groß bewirken? so ein patient muss ins krankenhaus und nicht von einem hausnotrufdienst behandelt werden. der hausnotrufdienst ist für gestürzte personen, die nicht mehr hoch kommen da und andere lapalien für alles andere ist der rettungsdienst zuständig.

    dann erklär du mir mal was du hättest machen sollen? du dürftest höchstens nen zugang legen. weiß grad nicht in wie weit die notkompetenz bei sowas geht oder ob es für sowas überhaupt gibt...

    wenn man so argumentiert dürfte jeder feuerwehrangehöriger auch mit sosi zum gerätehaus fahren, denn dann ist er ja schneller an der e-stelle...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    PS: Neulich habe ich gelesen, dass auch SEGen kein Rettungsdienst sind, und deswegen eigentlich nicht mit SoSi fahren dürfen. Ich werde das mal meinem KBL erzählen.
    Noch was: HVO/FR werden - je nach Richter - mal zum Rettungsdienst gezählt und mal nicht.
    Stimmt, SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)

    FR ist auch kein Rettungsdienst, FR ist Feuerwehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22
    FR ist Feuerwehr.
    Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wieso?
    Zitat aus der Vollzugsvorschrift ausm BayFwG.
    Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen
    zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen
    nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
    Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
    Heißt ja auch nicht umsonst die Aufgaben der Feuerwehr.
    Retten-Bergen-Schützen-Löschen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
    Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
    Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.

    Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.

    Zitat Zitat von Alex22
    SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.12.2006 um 15:27 Uhr)

  7. #7
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    Ich bin kein Jurist, deswegen mag mein Verständnis einer "hoheitlichen Aufgabe" ungenau sein: Ich habe das bisher so verstanden, daß die Aufgaben, die Vater Staat per Gesetz sich selbst auferlegt hat sogenannten "hoheitliche Aufgaben" sein. Damit ist im Rahmen der RettG auch der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe.

    Ob nun ein FR zu dieser Aufgabe gezählt wird oder nicht ist zum einen Auslegungssache des Richters (basierend auf dem anzuwendenden RettG). Andererseits aber auch Aufgabe des RD Trägers das klar zu definieren. Schreibt man sowas in den Rettungsmittelbedarfsplan (so heisst das zumindest bei uns in NRW) wird es eine verbindliche Leistung und ist damit auch eine hoheitliche Aufgabe.

    Macht eine HiOrg sowas in Eigenregie ist es erstmal tatsächlich eine "private" Leistung (wie z.B. auch Pflegedienstleistungen) und gehört nicht zu einer hoheitlichen Tätigkeit. Und sicher auch nicht zum RD.

    Der §35 Abs. 5a wurde m.E. übrigens nicht wegen der FW RTWs eingeführt. Vielmehr ging es um die privaten Rettungsdienste. Diese hätte auf jeden Fall Sonderrechte ohne Legitimation in Anspruch genommen.

    Ich finde FR Einheiten sind ein schwieriges Thema. Angefangen bei der Ausstattung (Medizinisch und Kfz) bis hin zum Personal (Ausbildungsstand) und seinen Dienstzeiten. Ich bin grundsätzlich sehr beeindruckt, wenn FR Einheiten funktionieren und vor allen Dingen auch breit akzeptiert werden (RD'ler, Leitstellen, HiOrg, FW, Bevölkerung, ...).

    Nachtrag:
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
    Das ist so (fast immer) richtig. Vorausgesetzt, die SEG wird NICHT von einem privaten RD gestellt. Denn nach §35 Abs.5a würde bei diesem nur die Fahrzeuge (!) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. (Oder er ist als KatS Komponente anerkannt)

    Wird die SEG von einer priv. HiOrg gestellt ist der Rechtsstellung einem Feuerwehrangehörigen vergleichbar.

    Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß Sonderechte "dringend geboten" sind.
    Geändert von Buebchen (27.12.2006 um 15:44 Uhr)

  8. #8
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    Das rechtliche möchte ich mal im Raume stehen lassen da es ja evtl in jedem Bundesland anders geregelt sein kann. Aber, wie sieht es denn mit den Kosten aus die das HNR-Fahrzeug verursacht im gegenzug zum RTW? Stehen die überhaupt in einer relation?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ...
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
    Gruß, Mr. Blaulicht
    RICHTIG! Der Kandidat hat 99 Gummipunkte-ab 100 gibt es eine Waschmaschine zum selberkaufen!

    Scherz beiseite: laut StVO haben u.A. die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Fahrzeuge des RD. Sonderrechte.

    Soll im Klartext heissen: DIE Feuerwehr sind die Leute, derKatastrophenschutz sind die Leute und die Fahrzeuge des RD sind NUR die Fahrzeuge, die als RD-Fahrzeuge im Fzg-Brief geschlüsselt sind!

    Somit haben die Kräfte von Fw und SEG (weil KatS!) auf der Anfahrt zur Unterkunft/Gerätehaus Sonderrechte nach StVO die Kräfte des RD nur wenn sie in einem offiziellen RD-Fzg sitzen!

    Voraussetung für die SEG-ler: Es muss eine anerkannte SEG nach KatS sein, und das sind, meines Wissens nach, NUR die der HiOrgs!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.

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