Stimmt, SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)Zitat von Mr. Blaulicht
FR ist auch kein Rettungsdienst, FR ist Feuerwehr.
Stimmt, SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)Zitat von Mr. Blaulicht
FR ist auch kein Rettungsdienst, FR ist Feuerwehr.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht
Wieso?Zitat von Mr. Blaulicht
Zitat aus der Vollzugsvorschrift ausm BayFwG.
Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen
zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen
nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
Heißt ja auch nicht umsonst die Aufgaben der Feuerwehr.
Retten-Bergen-Schützen-Löschen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.Zitat von Alex22
Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.
Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.
Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (27.12.2006 um 16:27 Uhr)
Ich bin kein Jurist, deswegen mag mein Verständnis einer "hoheitlichen Aufgabe" ungenau sein: Ich habe das bisher so verstanden, daß die Aufgaben, die Vater Staat per Gesetz sich selbst auferlegt hat sogenannten "hoheitliche Aufgaben" sein. Damit ist im Rahmen der RettG auch der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe.
Ob nun ein FR zu dieser Aufgabe gezählt wird oder nicht ist zum einen Auslegungssache des Richters (basierend auf dem anzuwendenden RettG). Andererseits aber auch Aufgabe des RD Trägers das klar zu definieren. Schreibt man sowas in den Rettungsmittelbedarfsplan (so heisst das zumindest bei uns in NRW) wird es eine verbindliche Leistung und ist damit auch eine hoheitliche Aufgabe.
Macht eine HiOrg sowas in Eigenregie ist es erstmal tatsächlich eine "private" Leistung (wie z.B. auch Pflegedienstleistungen) und gehört nicht zu einer hoheitlichen Tätigkeit. Und sicher auch nicht zum RD.
Der §35 Abs. 5a wurde m.E. übrigens nicht wegen der FW RTWs eingeführt. Vielmehr ging es um die privaten Rettungsdienste. Diese hätte auf jeden Fall Sonderrechte ohne Legitimation in Anspruch genommen.
Ich finde FR Einheiten sind ein schwieriges Thema. Angefangen bei der Ausstattung (Medizinisch und Kfz) bis hin zum Personal (Ausbildungsstand) und seinen Dienstzeiten. Ich bin grundsätzlich sehr beeindruckt, wenn FR Einheiten funktionieren und vor allen Dingen auch breit akzeptiert werden (RD'ler, Leitstellen, HiOrg, FW, Bevölkerung, ...).
Nachtrag:
Das ist so (fast immer) richtig. Vorausgesetzt, die SEG wird NICHT von einem privaten RD gestellt. Denn nach §35 Abs.5a würde bei diesem nur die Fahrzeuge (!) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. (Oder er ist als KatS Komponente anerkannt)Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
Wird die SEG von einer priv. HiOrg gestellt ist der Rechtsstellung einem Feuerwehrangehörigen vergleichbar.
Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß Sonderechte "dringend geboten" sind.
Geändert von Buebchen (27.12.2006 um 16:44 Uhr)
Das rechtliche möchte ich mal im Raume stehen lassen da es ja evtl in jedem Bundesland anders geregelt sein kann. Aber, wie sieht es denn mit den Kosten aus die das HNR-Fahrzeug verursacht im gegenzug zum RTW? Stehen die überhaupt in einer relation?
Moin..
Als Mitglied einer SEG (B.L. RLP) möchte ich nur anmerken,
das wir - fernab von möglichen Gesetzen - noch gewisse
Dienstvorschriften haben. Solange diese nicht GEGEN ein
Gesetz verstossen, sind sie bindend.
In diesen DV heisst es unter anderen, das die SEG-Fahrzeug-
halle gemäss den Regeln der StVO anzufahren ist (und eine
Diskussion "der §35 ist ja auch StVO und gültig" wird, wie
im folgenden erklärt, sicher nicht gut sein.)
Soweit ich informiert bin, haben nur BL und ich den "extrem"
weiten Anfahrtsweg von 8 Minuten, wenn man sich "wie sonst
auch" an die Verkehrsregeln hält. Damit meine ich das regional
übliche Verhalten auf der Autobahn mit Tempolimit 100 oder
auf einer Landstrasse mit Tempo 70. Jedem wird klar sein, das
hier jeder Verkehrsteilnehmer sich exakt daran hält.
Also nochmal, 8 Minuten fahrt, ohne seinen Führerschein oder
gar sein Leben zu gefährden (mancher sieht die Verbindung
von beiden scheinbar nicht), plus evtl 2 Minuten zum Umziehen,
bis dahin haben die Kameraden, die nur 3 Minuten Anfahrt + die
2 Minuten zum umziehen benötigen, die Halle komplett auf, die
Fahrzeuge raus, evtl. sind schon die ersten RTW/KTW raus, wenn
die Besatzung da ist, und der MTW und GW wartet noch. Und
wenn doch schon nach 8 Minuten alle weg sind, bleibt noch immer
nen Auto für bis zu 1/5 stehen..
Es wurde bei uns ganz klar jedem Helfer der SEG angesagt, dass
es höchstens eine Bestätigung über die Alarmierung geben wird,
also das $datum die SEG alarmiert wurde. Alles, was der Helfer
durch seine Anfahrt zu verschulden haben mag, muss er selbst mit
dem Richter klären. Wer hier also meint, für eine Wegzeitverkürzung
von 2 Minuten sein Leben und das von anderen zu riskieren, wird
sich schnell überlegen, was man zu riskieren bereit ist.
Als Vergleich möchte ich noch die Ortsfeuerwehr in meiner Stadt
erwähnen. Wenn die Sirene geht und die FEZ zu besetzen ist, dauert
das ... 35 Sekunden. (Der Funker wohnt im Feuerwehrhaus und muss
nur den Schock überwinden, das die Sirene über seinem Schlafzimmer
angesprungen ist.) Wenn ich eine gut befahrene Strasse überquert
habe, stehe ich fast vorm Feuerwehrhaus (man müsste mal die Sparkasse
sprengen, mein Anfahrtsweg ist unerhört lang, weil ich drum herum laufen
müsste) ... und egal zu welchem Zeitpunkt, jeder, der in der Stadt wohnt,
ist in weniger als 3 Minuten (Laufwege zum Auto nicht eingerechnet) an
der Feuerwehr. Klar, ist ein lokales, für mich günstiges Szenario - aber
suchen sich die SEGen und FWen nicht mehr ihr Personal in unmittelbarer
Nähe des Gebäudes ? Was bringt eine Anfahrt von mehr als xy Minuten
unter Normalumständen, und was ist, wenn man auch noch das Pech
hat, die Einsatzstelle passieren zu müssen, um zum Gerätehaus zu kommen
(in der Tat bei einem SEG Einsatz schon so vorgekommen, was will man
machen ... weiterfahren zur Halle, zurückfahren im Einsatzfahrzeug ) ?
Was das Thema HNR oder FR/HvO angeht, hier sind die regionalen
Unterschiede sehr extrem, wie man in den Threads lesen kann - und sicher
wird es daher auch keine Musterlösung geben.
An $ort wird für FR/HVO das Auto mit SoSi und Ausrüstung gestellt, am
anderen $ort wird HNR vom Rettungsdienst als normale Funktion integriert,
der dritte muss beides alleine aufwenden und hat halt auch kein SoSi-Auto.
Vorschläge oder Fragen/Bitten/"Anträge" sollte man hier also mit guter
Begründung der eigenen Führung vorschlagen, da haben sie mehr Erfolg -
oder halt auch nicht. Vielleicht hat man ja nen netten Chef, der einem
sogar erklärt, warum dieses oder jenes so ist, und klärt einen über die
dem Fragesteller unbekannten Dinge auf, die zur aktuellen Lage führen.
Grüsse,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
RICHTIG! Der Kandidat hat 99 Gummipunkte-ab 100 gibt es eine Waschmaschine zum selberkaufen!Zitat von Mr. Blaulicht
Scherz beiseite: laut StVO haben u.A. die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Fahrzeuge des RD. Sonderrechte.
Soll im Klartext heissen: DIE Feuerwehr sind die Leute, derKatastrophenschutz sind die Leute und die Fahrzeuge des RD sind NUR die Fahrzeuge, die als RD-Fahrzeuge im Fzg-Brief geschlüsselt sind!
Somit haben die Kräfte von Fw und SEG (weil KatS!) auf der Anfahrt zur Unterkunft/Gerätehaus Sonderrechte nach StVO die Kräfte des RD nur wenn sie in einem offiziellen RD-Fzg sitzen!
Voraussetung für die SEG-ler: Es muss eine anerkannte SEG nach KatS sein, und das sind, meines Wissens nach, NUR die der HiOrgs!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.
Wiso??? wenn zwischen deiner aktuellen Position und dem GH fast nur Autobahn liegt auf der 100 km/h ist... Dann bringts schon was...Zitat von Bergwacht9902
Eine SEG hat meines Wissens nach irgendwas um die 20 Minuten ausrückzeit (rechnerisch)...
Und wenn du dann anstatt mit 100 km/h - 30 minuten brauchst, auf der Autobahn halt 130... oder so fährst, biste doch schon fast bei den 20 minuten ;)
MfG Fabsi
P.S.: Jaja, ich sags ja immer... Verhältnissmäßigkeit der Mittel...
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