Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.