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Thema: Hausnotruf mit SoSi -Lesen-

  1. #16
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    Ich bin kein Jurist, deswegen mag mein Verständnis einer "hoheitlichen Aufgabe" ungenau sein: Ich habe das bisher so verstanden, daß die Aufgaben, die Vater Staat per Gesetz sich selbst auferlegt hat sogenannten "hoheitliche Aufgaben" sein. Damit ist im Rahmen der RettG auch der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe.

    Ob nun ein FR zu dieser Aufgabe gezählt wird oder nicht ist zum einen Auslegungssache des Richters (basierend auf dem anzuwendenden RettG). Andererseits aber auch Aufgabe des RD Trägers das klar zu definieren. Schreibt man sowas in den Rettungsmittelbedarfsplan (so heisst das zumindest bei uns in NRW) wird es eine verbindliche Leistung und ist damit auch eine hoheitliche Aufgabe.

    Macht eine HiOrg sowas in Eigenregie ist es erstmal tatsächlich eine "private" Leistung (wie z.B. auch Pflegedienstleistungen) und gehört nicht zu einer hoheitlichen Tätigkeit. Und sicher auch nicht zum RD.

    Der §35 Abs. 5a wurde m.E. übrigens nicht wegen der FW RTWs eingeführt. Vielmehr ging es um die privaten Rettungsdienste. Diese hätte auf jeden Fall Sonderrechte ohne Legitimation in Anspruch genommen.

    Ich finde FR Einheiten sind ein schwieriges Thema. Angefangen bei der Ausstattung (Medizinisch und Kfz) bis hin zum Personal (Ausbildungsstand) und seinen Dienstzeiten. Ich bin grundsätzlich sehr beeindruckt, wenn FR Einheiten funktionieren und vor allen Dingen auch breit akzeptiert werden (RD'ler, Leitstellen, HiOrg, FW, Bevölkerung, ...).

    Nachtrag:
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
    Das ist so (fast immer) richtig. Vorausgesetzt, die SEG wird NICHT von einem privaten RD gestellt. Denn nach §35 Abs.5a würde bei diesem nur die Fahrzeuge (!) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. (Oder er ist als KatS Komponente anerkannt)

    Wird die SEG von einer priv. HiOrg gestellt ist der Rechtsstellung einem Feuerwehrangehörigen vergleichbar.

    Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß Sonderechte "dringend geboten" sind.
    Geändert von Buebchen (27.12.2006 um 15:44 Uhr)

  2. #17
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    Das rechtliche möchte ich mal im Raume stehen lassen da es ja evtl in jedem Bundesland anders geregelt sein kann. Aber, wie sieht es denn mit den Kosten aus die das HNR-Fahrzeug verursacht im gegenzug zum RTW? Stehen die überhaupt in einer relation?

  3. #18
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    Moin..

    Als Mitglied einer SEG (B.L. RLP) möchte ich nur anmerken,
    das wir - fernab von möglichen Gesetzen - noch gewisse
    Dienstvorschriften haben. Solange diese nicht GEGEN ein
    Gesetz verstossen, sind sie bindend.

    In diesen DV heisst es unter anderen, das die SEG-Fahrzeug-
    halle gemäss den Regeln der StVO anzufahren ist (und eine
    Diskussion "der §35 ist ja auch StVO und gültig" wird, wie
    im folgenden erklärt, sicher nicht gut sein.)

    Soweit ich informiert bin, haben nur BL und ich den "extrem"
    weiten Anfahrtsweg von 8 Minuten, wenn man sich "wie sonst
    auch" an die Verkehrsregeln hält. Damit meine ich das regional
    übliche Verhalten auf der Autobahn mit Tempolimit 100 oder
    auf einer Landstrasse mit Tempo 70. Jedem wird klar sein, das
    hier jeder Verkehrsteilnehmer sich exakt daran hält.

    Also nochmal, 8 Minuten fahrt, ohne seinen Führerschein oder
    gar sein Leben zu gefährden (mancher sieht die Verbindung
    von beiden scheinbar nicht), plus evtl 2 Minuten zum Umziehen,
    bis dahin haben die Kameraden, die nur 3 Minuten Anfahrt + die
    2 Minuten zum umziehen benötigen, die Halle komplett auf, die
    Fahrzeuge raus, evtl. sind schon die ersten RTW/KTW raus, wenn
    die Besatzung da ist, und der MTW und GW wartet noch. Und
    wenn doch schon nach 8 Minuten alle weg sind, bleibt noch immer
    nen Auto für bis zu 1/5 stehen..

    Es wurde bei uns ganz klar jedem Helfer der SEG angesagt, dass
    es höchstens eine Bestätigung über die Alarmierung geben wird,
    also das $datum die SEG alarmiert wurde. Alles, was der Helfer
    durch seine Anfahrt zu verschulden haben mag, muss er selbst mit
    dem Richter klären. Wer hier also meint, für eine Wegzeitverkürzung
    von 2 Minuten sein Leben und das von anderen zu riskieren, wird
    sich schnell überlegen, was man zu riskieren bereit ist.

    Als Vergleich möchte ich noch die Ortsfeuerwehr in meiner Stadt
    erwähnen. Wenn die Sirene geht und die FEZ zu besetzen ist, dauert
    das ... 35 Sekunden. (Der Funker wohnt im Feuerwehrhaus und muss
    nur den Schock überwinden, das die Sirene über seinem Schlafzimmer
    angesprungen ist.) Wenn ich eine gut befahrene Strasse überquert
    habe, stehe ich fast vorm Feuerwehrhaus (man müsste mal die Sparkasse
    sprengen, mein Anfahrtsweg ist unerhört lang, weil ich drum herum laufen
    müsste) ... und egal zu welchem Zeitpunkt, jeder, der in der Stadt wohnt,
    ist in weniger als 3 Minuten (Laufwege zum Auto nicht eingerechnet) an
    der Feuerwehr. Klar, ist ein lokales, für mich günstiges Szenario - aber
    suchen sich die SEGen und FWen nicht mehr ihr Personal in unmittelbarer
    Nähe des Gebäudes ? Was bringt eine Anfahrt von mehr als xy Minuten
    unter Normalumständen, und was ist, wenn man auch noch das Pech
    hat, die Einsatzstelle passieren zu müssen, um zum Gerätehaus zu kommen
    (in der Tat bei einem SEG Einsatz schon so vorgekommen, was will man
    machen ... weiterfahren zur Halle, zurückfahren im Einsatzfahrzeug ) ?

    Was das Thema HNR oder FR/HvO angeht, hier sind die regionalen
    Unterschiede sehr extrem, wie man in den Threads lesen kann - und sicher
    wird es daher auch keine Musterlösung geben.
    An $ort wird für FR/HVO das Auto mit SoSi und Ausrüstung gestellt, am
    anderen $ort wird HNR vom Rettungsdienst als normale Funktion integriert,
    der dritte muss beides alleine aufwenden und hat halt auch kein SoSi-Auto.
    Vorschläge oder Fragen/Bitten/"Anträge" sollte man hier also mit guter
    Begründung der eigenen Führung vorschlagen, da haben sie mehr Erfolg -
    oder halt auch nicht. Vielleicht hat man ja nen netten Chef, der einem
    sogar erklärt, warum dieses oder jenes so ist, und klärt einen über die
    dem Fragesteller unbekannten Dinge auf, die zur aktuellen Lage führen.

    Grüsse,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ...
    Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
    Gruß, Mr. Blaulicht
    RICHTIG! Der Kandidat hat 99 Gummipunkte-ab 100 gibt es eine Waschmaschine zum selberkaufen!

    Scherz beiseite: laut StVO haben u.A. die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Fahrzeuge des RD. Sonderrechte.

    Soll im Klartext heissen: DIE Feuerwehr sind die Leute, derKatastrophenschutz sind die Leute und die Fahrzeuge des RD sind NUR die Fahrzeuge, die als RD-Fahrzeuge im Fzg-Brief geschlüsselt sind!

    Somit haben die Kräfte von Fw und SEG (weil KatS!) auf der Anfahrt zur Unterkunft/Gerätehaus Sonderrechte nach StVO die Kräfte des RD nur wenn sie in einem offiziellen RD-Fzg sitzen!

    Voraussetung für die SEG-ler: Es muss eine anerkannte SEG nach KatS sein, und das sind, meines Wissens nach, NUR die der HiOrgs!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
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    Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.
    Wiso??? wenn zwischen deiner aktuellen Position und dem GH fast nur Autobahn liegt auf der 100 km/h ist... Dann bringts schon was...

    Eine SEG hat meines Wissens nach irgendwas um die 20 Minuten ausrückzeit (rechnerisch)...

    Und wenn du dann anstatt mit 100 km/h - 30 minuten brauchst, auf der Autobahn halt 130... oder so fährst, biste doch schon fast bei den 20 minuten ;)


    MfG Fabsi

    P.S.: Jaja, ich sags ja immer... Verhältnissmäßigkeit der Mittel...

  7. #22
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    Du sagst es ja bereits, verhältnismäßigkeit. Was ist wenn ich in einer Großstadt quer durch die Innenstadt muß? Was ist wenn es ländlich ist und es dort keine Autobahn gibt? Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?

  8. #23
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Du sagst es ja bereits, verhältnismäßigkeit. Was ist wenn ich in einer Großstadt quer durch die Innenstadt muß? Was ist wenn es ländlich ist und es dort keine Autobahn gibt? Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?
    Hausnotruf ist eine reine Dienstleistung der Hilfsorganisationen die mit dem Rettungsdienst zunächst mal nix zu tun hat.

    Liegt nun der Verdacht eines medizinischen Notfalls vor, ist schlicht und ergreifend durch die HNR-Zentrale der Rettungsdienst zu alarmieren, der sich halt dann irgendwie Zugang zur Wohnung verschaffen muss. Der ist für solche Fälle zuständig.

    Es dürfen ja z.B. auch keine privaten Sicherheitsdienste mit Sonder zu ihren Kunden fahren sondern da muss halt dann auch die Polizei gerufen werden.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?
    Ich glaube du wirfst da gerade etwas durcheinander...

    Meine Beiträge bezogen sich auf die "SEG-Beiträge"...

    Und du erwähnst den HNR und die SEG in einem Satz, was gundsätzlich getrennt werden muss...

    Und solltes du in einem HNR-Fahrzeug was mit eine SoSi-Anlage ausgestattet ist, zu einem SEG-Einsatz alarmiert wirst... Dann darfst du natürlich auch die SoSi-Anlage in gebrauch nehmen um zum GH zu fahren, da du ja dann im KatS tätig bist und SoRe hast...


    MfG Fabsi

  10. #25
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    Was für Modelle habt Ihr denn bei den HNR-Fahrzeugen? Ist es denn nach BL geregelt welchne mit SoSi ausgestattet sind?

  11. #26
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Was für Modelle habt Ihr denn bei den HNR-Fahrzeugen? Ist es denn nach BL geregelt welchne mit SoSi ausgestattet sind?
    Also bei uns in der Region hab ich noch nie was von nem priv HNR mitbekommen, hier läuft das über die Rettungsleitstelle und wenn einer drückt oder ein 24 std Alarm ist, wird ein RTW mit Schlüssel als Notfall zu der Wohnung geschickt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #27
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    Noch mal zum Thema SEG und KatS:

    Selbstverständlich können SEGs in den KatS integrie sein, müssen es aber noch lange nicht sein.
    KatS-Einheiten haben aber nur im Falle eines K-Alarms Sonderrechte (dann grundsätzlich auch der Helfer auf der Anfahrt zur Unterkunft).
    Aber: Wenn eine in den KatS integriete SEG alarmiert wird, ist wohl in den allerwenigsten Fällen der Katastrophenfall durch den HVB ausgerufen worden, es besteht also noch kein K-Alarm, hier wird dann eher der erweiterte RD alarmiert. Das heisst: keine SoRe für die Helfer auf dem Weg zur Unterkunft, mit den SEG-Fzg. von der UK zur E-Stelle ist SoSi legitim.
    Bei einer Alarmierung von KAtS-Einheiten muss man den Sinn von SoRe auf der Fahrt zur UK sehr kritisch sehen, da wir von Vorlaufzeiten von ca. 2 Std. bei solchen Einheiten reden, und da sind SoRe nur schwer zu begründen.
    MfG

    brause

  13. #28
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    Zitat Zitat von brause
    von der UK zur E-Stelle ist SoSi legitim.
    Und warum? Ihr müsst Euch mal entscheiden! Ist eine SEG dem Rettungsdienst zuzuordnen (und deswegen SoSi für Fahrzeuge des Rettungsdienstes) oder dem KatSchutz (und deswegen SoRe für KatS)? Wenn es weder das eine noch das andere ist, dann gibt´s ja wohl auch keine Berechtigung für SoRe im Einsatz (ja ich weiß, "gerechtfertigter Notstand": damit kann man ja wohl alles begründen...)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
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    Also noch mal zum mitschreiben:

    Eine SEG kann sowohl dem erweiterten RD zugeordnet werden (also auch weit unterhalb der K-Alarm-Schwelle) als auch dem KatS zugeordnet sein. Auch eine Doppelfunktion schliesst sich keineswegs aus.
    Die jeweiligen SoRe leiten sich dann aus dem Alarmierungsgrund ab, je nach dem ob die SEG für den erweiterten RD oder aber für KatS gerufen wird. Als SEG dürfte man aber nur um erweiterten RD alarmiert werden, für den K-Alarm dürften man normalerweise erwarten, dass die gesamte EE (oder eben der San-, Btr-Zug ...) alarmiert wird.
    Und, Ausnahmen bestätigen die Regel.
    MfG

    brause

  15. #30
    Energy Gast
    also ich kann sagen, das bei uns der HNR ein Auto mit SoSi hat. Steht gerade bei mir ihm Hof. Bei uns wird ebenso Aktiv Alarme, wie auch 24-Std. Alarme gefahren und ggf. später der RD nachgefordert. Meiner Meinung nach eine gute Regelung.

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