Hi,
sry habe jetzt etwas verwechselt was ich meine sind 24 Stunden meldung.
Hi,
sry habe jetzt etwas verwechselt was ich meine sind 24 Stunden meldung.
Wäre aber ein arger Zufall, wenn das Teil genau dann auslöst, wenn die Pumpe stehen bleibt.
Fakt it: Hausnotruf ist KEIN Rettungsdienst, keine Feuerwehr, und auch nix anderes, was lt. StVO § 35 Sonderrechte geniessen könnte. Und damit hat sich´s doch eigentlich schon.
PS: Neulich habe ich gelesen, dass auch SEGen kein Rettungsdienst sind, und deswegen eigentlich nicht mit SoSi fahren dürfen. Ich werde das mal meinem KBL erzählen.
Noch was: HVO/FR werden - je nach Richter - mal zum Rettungsdienst gezählt und mal nicht.
Gruß, Mr. Blaulicht
ich weiß es. es hätte nichts gebracht, wenn du schneller da gewesen wärst. was will man bei einer hirnblutung präklinisch als rettungssani groß bewirken? so ein patient muss ins krankenhaus und nicht von einem hausnotrufdienst behandelt werden. der hausnotrufdienst ist für gestürzte personen, die nicht mehr hoch kommen da und andere lapalien für alles andere ist der rettungsdienst zuständig.RD nachgefordert verstorben im Krh mit Hirnblutung. Wäre ich schneller dagewesen wer weiß.....
dann erklär du mir mal was du hättest machen sollen? du dürftest höchstens nen zugang legen. weiß grad nicht in wie weit die notkompetenz bei sowas geht oder ob es für sowas überhaupt gibt...
wenn man so argumentiert dürfte jeder feuerwehrangehöriger auch mit sosi zum gerätehaus fahren, denn dann ist er ja schneller an der e-stelle...
Stimmt, SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)Zitat von Mr. Blaulicht
FR ist auch kein Rettungsdienst, FR ist Feuerwehr.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht
Wieso?Zitat von Mr. Blaulicht
Zitat aus der Vollzugsvorschrift ausm BayFwG.
Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen
zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen
nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
Heißt ja auch nicht umsonst die Aufgaben der Feuerwehr.
Retten-Bergen-Schützen-Löschen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.Zitat von Alex22
Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.
Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.
Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (27.12.2006 um 15:27 Uhr)
Ich bin kein Jurist, deswegen mag mein Verständnis einer "hoheitlichen Aufgabe" ungenau sein: Ich habe das bisher so verstanden, daß die Aufgaben, die Vater Staat per Gesetz sich selbst auferlegt hat sogenannten "hoheitliche Aufgaben" sein. Damit ist im Rahmen der RettG auch der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe.
Ob nun ein FR zu dieser Aufgabe gezählt wird oder nicht ist zum einen Auslegungssache des Richters (basierend auf dem anzuwendenden RettG). Andererseits aber auch Aufgabe des RD Trägers das klar zu definieren. Schreibt man sowas in den Rettungsmittelbedarfsplan (so heisst das zumindest bei uns in NRW) wird es eine verbindliche Leistung und ist damit auch eine hoheitliche Aufgabe.
Macht eine HiOrg sowas in Eigenregie ist es erstmal tatsächlich eine "private" Leistung (wie z.B. auch Pflegedienstleistungen) und gehört nicht zu einer hoheitlichen Tätigkeit. Und sicher auch nicht zum RD.
Der §35 Abs. 5a wurde m.E. übrigens nicht wegen der FW RTWs eingeführt. Vielmehr ging es um die privaten Rettungsdienste. Diese hätte auf jeden Fall Sonderrechte ohne Legitimation in Anspruch genommen.
Ich finde FR Einheiten sind ein schwieriges Thema. Angefangen bei der Ausstattung (Medizinisch und Kfz) bis hin zum Personal (Ausbildungsstand) und seinen Dienstzeiten. Ich bin grundsätzlich sehr beeindruckt, wenn FR Einheiten funktionieren und vor allen Dingen auch breit akzeptiert werden (RD'ler, Leitstellen, HiOrg, FW, Bevölkerung, ...).
Nachtrag:
Das ist so (fast immer) richtig. Vorausgesetzt, die SEG wird NICHT von einem privaten RD gestellt. Denn nach §35 Abs.5a würde bei diesem nur die Fahrzeuge (!) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. (Oder er ist als KatS Komponente anerkannt)Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
Wird die SEG von einer priv. HiOrg gestellt ist der Rechtsstellung einem Feuerwehrangehörigen vergleichbar.
Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß Sonderechte "dringend geboten" sind.
Geändert von Buebchen (27.12.2006 um 15:44 Uhr)
RICHTIG! Der Kandidat hat 99 Gummipunkte-ab 100 gibt es eine Waschmaschine zum selberkaufen!Zitat von Mr. Blaulicht
Scherz beiseite: laut StVO haben u.A. die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Fahrzeuge des RD. Sonderrechte.
Soll im Klartext heissen: DIE Feuerwehr sind die Leute, derKatastrophenschutz sind die Leute und die Fahrzeuge des RD sind NUR die Fahrzeuge, die als RD-Fahrzeuge im Fzg-Brief geschlüsselt sind!
Somit haben die Kräfte von Fw und SEG (weil KatS!) auf der Anfahrt zur Unterkunft/Gerätehaus Sonderrechte nach StVO die Kräfte des RD nur wenn sie in einem offiziellen RD-Fzg sitzen!
Voraussetung für die SEG-ler: Es muss eine anerkannte SEG nach KatS sein, und das sind, meines Wissens nach, NUR die der HiOrgs!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Zitat von FireFlo112
richtig 24 stunden meldung
der zeitrahmen von drücken montags und alarm dienstag ist 25 stunden
wann nehmen die chancen ab das der pat bei der rea ohne schaden davonkommt?
nach 3 minuten
für gestürzt und so lass ich mir ein hnr fahrer gefallen, wobei ich das so net kenne.
und alles andere (infarkt, schenkelhals, icb) rettungsdienst und der rote schlüsseldienst.
Ich kann jetzt nicht sagen woher ihr kommt... Aber bei uns in der Landrettung sind die Schlüss der HNR Teilnehmer an der RW´s hinterlegt! Sprich es wird der Auftrag rausgegeben mit der Aufforderung Schlüssel NR XXX mitzunehmen!
Ist das bei euch nicht so?
Gruß
Moin moin,
Die Hausnotrufzentrale ist bei uns in der Stadtrettungswachewache untergebracht (alte Leitstelle). Dadurch ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:
a) werktags tagsüber fährt jemand vom Hausnotruf (meist Zivi o.ä.) und nimmt den entsprechenden Schlüssel mit. Dies gilt für normale Einsätze (Pat. kann nicht mehr aufstehen etc)
b) Zu den übrigen Zeiten nimmt ein KTW die Schlüssel mit und hilft dem Hausnotrufteilnehmer.
c) Bei (fragl) kritischen Einsätzen wird sofort - je nach Einsatzstichwort - ein entsprechendes Fahrzeug hingeschickt.
Allerdings kommt es bei uns auch relativ oft vor, das Patienten aus einem anderen Hausnotrufsystem (andere Leitstelle) betreut werden. Die haben rund um die Uhr ein eigenes Fahrzeug und fahren auf jeden Fall IMMER zum Patienten, auch wenn zeitgleich der Rettungsdienst alarmiert wird.
Gruß, Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)