Hier kommen mal wieder zum Rechtfertigen von Heißdüsenverhalten (und nichts anderes ist es, wenn man so unverzichtbar ist, dass man ohne Kenntnis der Kameraden, der Technik und ohne passende PSA woanders mitfahren muss) die lustigsten Argumente:
1. Wenn ich nackt und ohne PA in den IA renne, zahlt das die Versicherung auch nur, wenn ich über die entsprechende Wehr versichert bin. Also wenn ich das ganze bei der Nachbarwehr mache, bei der ich nicht wirklich geführt werden, sondern einfach da war und mitfahren musste, bin ich in dem Fall nicht über den Träger versichert.
2. "Waschen in der heimischen Maschine ist aus Hygienegründen verboten!" Warum? Wegen der dubiosen "Kontaminationsverschleppung"??? Gilt bei Kontakt mit Blut o.ä. vielleicht noch, aber Brandrauch? Schwachfug. Ach ja, wie kommt der "Fremde" eigentlich zu der Verschmutzung? Er agiert doch nur im Hintergrund...
3. Ein Gruppenführer braucht seine Leute nicht zu kennen, wenn sie im Hintergrund arbeiten??? Ah ja.
4. Die Feuerwehrfahrzeuge in D sind "bundeseinheitlich"? LOL Und natürlich stehen in jedem Gerätehaus die selben Fahrzeugtypen...