Zitat Zitat von F64098
Die Ausstattung mit SoSi-Anlagen ist, gem §52.3 StVZO, nur für "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" zulässig.
Die Fahrzeuge müssen also im jeweiligen Bereichsplan erfaßt sein, um dem Rettungsdienst auch tatsächlich zugehörig zu sein.
Das werden die Jungs und Mädels von der Feuerwehr, der Polizei, dem THW, der Bundespolizei etc. aber gar nicht gerne hören.
Spass beiseite: Gerade bei der Feuerwehr kommt es oft genug vor, das FR-Einsätze mit Feuerwehreigenen Fahrzeugen gefahren werden.
Auch stehen bei uns im KV genug Autois, die kein Rettungsdienst sind aber vom Katastrophenschutz kommen. Auch mit denen könnte man FR-Einsätze fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht