Hallo !!
Da wir über einen Fall aus Bayern Dikutieren, stimmt das mit den zwei Mann auf dem NEF nicht. In Bayern gibt es keine Fahrerpflicht wie zum Beispiel in Thüringen.
Das mit der Ausstattung lasse ich auch nicht ganz als Grund gelten das es nicht zulässig ist.
Ich denke aber trotzdem das es nicht Zulässig ist. Ich habe selbst einen HvO Standort aufgebaut, ich bind er Meinung das Ärzte bzw. NA's gar nicht HvO fahren dürfen.
Ich kann dies aber nicht nachweisen, belegen oder Quellen dafür liefern. Wie gesagt, das ist meine Meinung, bin mir aber ziemlich sicher.
Gruß
Eisi