
Zitat von
Etienne
Ferner muss der Notarzt, der Kenntnis von diesem Einsatz hat und von der Leitstelle dahin geschickt wird, die Arbeit leisten, die er erlernt hat. Und das ist in diesem Fall nunmal die "(Not-)arzt-Arbeit".
Das bleibt unbestritten, fraglich sind halt die weiteren Gegebenheiten dieses Einsatzes. Muß man einen NEF-Einsatz bezahlen, wenn lediglich ein NA mit seinem privaten Pkw vor Ort war, aber das technische NEF-Equipment nicht? Das die Arbeit des Arztes ein Entgelt erfordert, ist natürlich klar. Im zivilen Leben würde man aber möglicherweise von Betrug sprechen, wenn ein Abrechnungsposten auftaucht, dessen Leistung nicht erbracht wurde.
Einfach abzurechnen und die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten zahlen zu lassen und damit zu schädigen kann nicht richtig sein, da sich ein solches Verhalten auf die Gesamtkosten von GKV/PKV auswirken würde.
Nebenbei sind die Rettungsdienstträger (Kreise, kreisfreie Städte) Stellen öffentlicher Verwaltung und als solche an Recht und Gesetz gebunden (Stichworte: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes), können also nicht einfach etwas abrechnen, was nicht bestanden hat.
Zum Thema FR-Fahrzeug und Sonderrechte. Vieler Orts ist es ja auch so, dass FR-Fahrzeuge sogar eine Sonderrechtsanlage verbaut haben. Aber auch ohne diese Anlage fällt das Fahrzeug unter die Kategorie "Einsatzfahrzeug".
Auch das ist ein heikles Thema. Mit einem Fahrzeug dürfen noch lange nicht zwangsläufig deshalb die SoSi-Anlagen auch verwendet werden, bloß weil sie verbaut sind. Aber das ist anderswo schon öfter besprochen worden...
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim