Zitat Zitat von hannibal
2. FR Einsätze werden nicht abgerechnet
es bleibt zu prüfen ob man den RTW Einsatz als NAW abrechen kann
3. gar nicht, er aht das inseiner Freizeit gemacht
Da kann ich dir nicht ganz zustimmen, da wenn das Fahrzeug den Einsatz als NAW abrechnet, der Notarzt "privat" einen gewissen Geldbetrag von den Krankenkassen bekommen kann (Findet meist bei Hausärzten anwendung)

Jedoch bleibt die Frage:

Wenn der NA Alleine das FR-Fahrzeug steuert, lässt er es dann da stehn, wenn er mitfährt? *g*

MfG Fabsi