Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: First Responder als Notarzt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    02.08.2006
    Beiträge
    81
    Na dann möchte ich auch mal was loswerden und zwar:

    Letztens gabs für unseren RD einen Einsatz "Stromschlag", allerdings war kein NEF verfügbar. Und was macht die LST? Sie schickt uns den ITH Christoph Hessen, welcher auf dem Feuerwehrgelände landet. Vom ITH sind dann der NA und RA in unseren ELW1 gestiegen (ohne Notfalltasche o.Ä.) und sind dann mit Sonderrechten zum Einsatz gefahren. Und bei dem war auch (nur) ein RTW vor Ort.

    LG
    Sven

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    über was man sich hier alles streiten kann...
    Also gut, dann werde ich auch meinen Senf dazu geben.
    1) Da First Responder dem Rettungsdienst zuzuordnen sind, geniessen sie ebenfalls Sonderrechte. Diese dürfen durch eine ggf verbaute SoSi-Anlage auch angezeigt werden.
    2) Wenn ein Notarzt mit oder ohne Equipment, Auto oder Fahrer bei einem Einsatz mitwirkt, tut er gut daran, diesen Einsatz mit der Krankenkasse auch abzurechnen. Nämlich nur dann ist er auch versichert (wo kein Protokoll, da kein Einsatz, wo kein Einsatz, da evtl. gefährliche Körperverletzung)
    3) Warum sollte die LSt nicht einen FR als Notarzt alarmieren, wenn das Fahrzeug dementsprechend besetzt ist, vorausgesetzt, das "ideale" NEF ist bereits im Einsatz?
    4) Das mit dem "Betrug an der Solidargemeinschaft" lasse ich am besten unkommentiert, sonst platzt mir anhand der Verschwendungen im Gesundheitssystem nur der Kragen. Da kommt es auf ein paar sinnvoll ausgegebene Euros nicht an.
    5) Die angesprochene DIN regelt lediglich die Ausstattumng eines Fahrzeuges, nicht aber, welches Equipment bei einem bestimmten Fall zum Einsatz gebracht werden muss.
    6) Bei uns kommt es relativ oft vor, dass der zuständige Notarzt imk Einsatz ist. Dann stellt unsere Uniklinik unter Umständen einen zweiten Notarzt inkl. Notfallrucksack. Dieser wird dann von einem KTW, RTW oder sonstigem Fahrzeug zum Einsatzort gebracht. Diese Fahrten werden alle mit den Kassen abgerechnet.
    Noch was persönliches zum Abschluss: Seid doch froh, wenn jemand in seiner Freizeit bereit ist, den Onkel Doktor zu spielen. Vielleicht triffts Euch auch mal, und das NEF ist bereits wo anders im Einsatz. Da nn seid Ihr froh, wenn Euch qualifiziert geholfen werden kann, egal, ob der NA im Ersatz-NEF mit vergoldetem Laryngoskop anfährt oder mit dem Roller!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    1) Da First Responder dem Rettungsdienst zuzuordnen sind, geniessen sie ebenfalls Sonderrechte. Diese dürfen durch eine ggf verbaute SoSi-Anlage auch angezeigt werden.
    Die Ausstattung mit SoSi-Anlagen ist, gem §52.3 StVZO, nur für "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" zulässig.
    Die Fahrzeuge müssen also im jeweiligen Bereichsplan erfaßt sein, um dem Rettungsdienst auch tatsächlich zugehörig zu sein.

    2) Wenn ein Notarzt mit oder ohne Equipment, Auto oder Fahrer bei einem Einsatz mitwirkt, tut er gut daran, diesen Einsatz mit der Krankenkasse auch abzurechnen. Nämlich nur dann ist er auch versichert (wo kein Protokoll, da kein Einsatz, wo kein Einsatz, da evtl. gefährliche Körperverletzung)
    Das ist in der Form Quark.
    Die Abrechnung mit einer Krankenkasse ist nie und nimmer relevant für den Versicherungsschutz. Was wäre sonst mit privat bezahlten Einsätzen (Ausländer, Privatpatienten) oder Leistungen, die grundsätzlich nicht von der KV bezahlt werden (Totenschein).

    Noch was persönliches zum Abschluss: Seid doch froh, wenn jemand in seiner Freizeit bereit ist, den Onkel Doktor zu spielen. Vielleicht triffts Euch auch mal, und das NEF ist bereits wo anders im Einsatz. Da nn seid Ihr froh, wenn Euch qualifiziert geholfen werden kann, egal, ob der NA im Ersatz-NEF mit vergoldetem Laryngoskop anfährt oder mit dem Roller!
    Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!

    MfG

    Frank

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von F64098
    Die Ausstattung mit SoSi-Anlagen ist, gem §52.3 StVZO, nur für "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" zulässig.
    Die Fahrzeuge müssen also im jeweiligen Bereichsplan erfaßt sein, um dem Rettungsdienst auch tatsächlich zugehörig zu sein.
    Das werden die Jungs und Mädels von der Feuerwehr, der Polizei, dem THW, der Bundespolizei etc. aber gar nicht gerne hören.
    Spass beiseite: Gerade bei der Feuerwehr kommt es oft genug vor, das FR-Einsätze mit Feuerwehreigenen Fahrzeugen gefahren werden.
    Auch stehen bei uns im KV genug Autois, die kein Rettungsdienst sind aber vom Katastrophenschutz kommen. Auch mit denen könnte man FR-Einsätze fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Wenn ich das hier lese, dann kommt mir die Galle hoch! Wo gibt es denn ein First-Responder (FR) ohne SoSi? Der Sinn eines FR ist, die Notfallversorgung wahrzunehmen, wenn die regulären Rettungsmittel nicht in angemessener Zeit vor Ort sind!
    Bei Fällen in denen die SoSi nicht erforderlich ist kommt ein KTW oder der Kassenärtlichen Notdienst mit dem Taxi! Dann ist nämlich keine Eile geboten und die Einsatzgrundlage des FR nicht mehr gegeben!

    Wenn ich ein Auto ohne SoSi beteiben will, dann kann ich es nur noch als "Schlüsseldienst" ähnlich dem Hausnotruf (HNR) einsetzen und nicht als FR!

    Denkt mal darüber nach, warum der HNR keine SoSi hat und bei Notfällen von dem HNR-Zivi die Rettungsleitstelle alarmiert werden muss!

    Zum Thema:
    Es gibt nirgendwo eine Vorschrift, was ein Arzt bei einem Einsatz mitführen muss! Wir reden hier nicht über einen Einsatz des NEF sondern über die Alarmierung eines Arztes mit Zusatzqualifikation Notarzt weil das reguläre NEF nicht einsatzbereit ist (durch anderen Einsatz). Wenn ein NA den FR fährt, wird er gut daran tun seine "Notfalltasche" mitzunehmen! Egal was passiert, aufgrund seiner Garantenstellung ist er nämlich IMMER dazu verpflichtet seine Heilkunst anzuwenden, wenn es erforderlich ist! Dass dieser Umstand, dass seine Hilfe erforderlich ist, eingetreten ist, darüber brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren! Die RLS hat ihn als (Not-)Arzt angefordert! Damit geht der FR sofort ausser Dienst, die RLS versetzt den Notarzt in einen Einsatz als "Behelfs"-NA (machen die eigentlich nur, wenn sie wissen, dass er (Not-)Arzt ist!) und somit rechnet der Arzt den Einsatz auch normal ab!

    Vergleichbar wäre folgende Situation:
    Ihr (LRA/RA) seid mit dem KTW auf einer Autobahn auf der Rückfahrt von einer Fernverlegung und habt euch, wie es Vorschrift ist, in der Leitstelle des Bereiches in dem ihr seid angemeldet. Die RLS spricht euch an: "Rettungsdienst irgendwo, wo sind sie gerade?" Nachdem ihr eure Position durch gegeben habt fordert euch die RLS auf die SoSi anzuschalten und zum Kilometer 345,3 zu fahren um dort bei einem Verkehrsunfall einen der Verletzten aufzunehmen.
    Was würde wohl passieren, wenn ihr jetzt sagt. "Nö, wir haben keine Lust, schließlich sind wir ja als KTW unterwegs, somit machen wir keine Notfallversorgungen!"
    Ich denke mal spätestens bei der Rückkehr zu euren Wache könnt ihr euch die Papiere im Büro holen! Vom Strafverfahren mal abgesehen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Wenn ich das hier lese, dann kommt mir die Galle hoch! Wo gibt es denn ein First-Responder (FR) ohne SoSi? Der Sinn eines FR ist, die Notfallversorgung wahrzunehmen, wenn die regulären Rettungsmittel nicht in angemessener Zeit vor Ort sind!
    Dem muss ich jetzt aber auf das schärfste widersprechen!

    Die HiOrgs haben nicht umsonst die vielerorts die Sprachregelung "Helfer vor Ort" geeinigt. Dieser Name soll verdeutlichen um was es geht: um organisierte Nachbarschaftshilfe. So sind die Helfer vor Ort im Regelfall (z.B. in Bayern, wo ja die allermeisten solcher Gruppen bestehen) auch kein Bestandteil des RD, dementsprechend gibt es eben auch keine Vergütung von den Kostenträgern (Länderspezifische Ausnahmen wird es wohl geben, aber so sieht der Regelfall aus).

    Und für eine organisierte Nachbarschaftshilfe, und auch einen sinnvollen Einsatzradius, brauche ich alles, aber keine Sondersignale, da sie bei den zu erwartenden Entfernungen eh keinen Zeitvorteil bringen.

    Überall dort, wo die HvOs hohe Einsatzzahlen haben, werden entweder die HvO-Einsätze durch eine sehr niedrige Alarmierungsschwelle gepusht, oder aber Mängel im Regel-RD kaschiert...
    MfG

    brause

  7. #7
    Registriert seit
    08.12.2004
    Beiträge
    788
    Nicht ganz richtig!
    Bei uns in RLP sind HvO fest in den RD integriert, sind von den entsprechenden OVs mit SoSi-KFZ ausgestattet und fahren auch mit deren Ausrüstung.
    Sind die HvO's nicht von den HiOrgs, dann haben sie in der Regel auch kein SoSi. Pauschalisieren kann man das also nicht.

    thilo

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von brause
    ..."Helfer vor Ort" geeinigt. Dieser Name soll verdeutlichen um was es geht: um organisierte Nachbarschaftshilfe. ...
    Wir reden hier über die First Responder und nicht über irgendwelche Freizeit-Ersthelfer, die z.B. am Wochenende an einem Badesee sitzen (bitte nicht verwechseln mit den Profis am Strand-meist die DLRG!!!)

    Zitat Zitat von brause
    Überall dort, wo die HvOs hohe Einsatzzahlen haben, werden entweder die HvO-Einsätze durch eine sehr niedrige Alarmierungsschwelle gepusht, oder aber Mängel im Regel-RD kaschiert...
    Kaschiert nicht, aber ausgeglichen! In unserer Stadt (Neustadt am Rübenberge) haben wir z.B. für die Kernstadt 1 RTW, 2 KTW. Der 2. RTW steht im Norden, in Mandelsloh, ca 25km von der Kernstadt entfernt. Die RTW der Nachbarstädte sind je nach Einsatzstelle ca. 15-30 km entfernt. Passieren nun z.B. in der Kernstadt 2 Notfälle, so fährt der Kernstadt-RTW und der RTW Wunstorf oder Steinhude zuerst. Je mehr Notfälle um so mehr Fzge kommen mit immer höherer Entfernung (und somit Anfahrzeit) dazu. Im Ausnahmefall können so bis zu 45 Minuten Anfahrt sein!
    Das wäre z.B. ein Grund einen FR einzusetzen, um die Patienten stabil zu halten, bis ein geeignetes Fzg da ist! (Die mittlere Anfahrtzeit beträgt bei uns übrigens ca. 10 min!)

    Nicht vergessen: In der heutigen Zeit gilt das Prinzip "Stay-and-Play"! Wer das überholte "load-and-go" favorisiert sollte sich evtl nach einem neuen Job umsehen. Bestatter wäre doch was! Wenn viele Kollegen im RD auch "load-and-go" machen, dann kann man damit dann ein Vermögen machen! (Evtl. handelt man dann ja auch was aus.... - mal ein Seitenhieb auf die derzeitige Diskussion um die Provisionszahlungen an Ärzte durch die Labore und Pharmaindustrie)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •