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Thema: Rote RKL auf RTK6SL montieren

  1. #31
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    Zitat Zitat von hannibal
    kann man bestimmt kürzen...

    könnt ich um Geld wetten ...
    Ähm, ich denke es war gemeint, dass du das Aufsteckrohr auf einem etwas größeren Fahrzeug aufstecken sollst, als auf einem Passat o.ä. ;)

    MfG Fabsi

  2. #32
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    vielleicht kann uns Krauser mal ein Bild vom FZG das er modifizieren hochladen

    wir könnten dann noch besser helfen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #33
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    Bild ELW
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    Gruß Krauser

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  4. #34
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    Guckst du:
    http://ffw-gosheim.de/images/stories/ELW/elw_3.jpg

    so sieht das "richtig" aus *gg* und den TÜV hat das noch NIE interessiert!
    Obwohl es nicht über die Handbremse geregelt ist und sehr wohl während der fahrt montiert sein könnte.

    Gruss Elton

  5. #35
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    Also davon ausgehend das du kein Teleskopmast hast hab ich mir folgendes überlegt

    1) Anhaltesignalgeber (mit entsprechendem Text) oder Anhaltesignal "yelp
    unbrauchbar, da nicht von Rundum einsehbar

    2) Aufsetzlicht für die RTK mit Verlängerung
    zu Hoch, kann nicht drauf bleiben

    3) austauschbare 3. RKL
    wie diese hier, evtl mit verlängerung
    http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_COMET.pdf
    wird nur eine 2 RKL mit Verlängerung benötigt

    4.) fest montierte, flache Blitzleuchte auf der RTK
    dabei aber nicht über das Steuergerät sondern über einen Schalter im Fahrzeug, ggf mit Kopplung an die Handbremse

    5)Rote RKL mit Magnetfuss, die einfach bei Bedarf aufs Dach gepackt wird
    dafür aber in die Nähe der Tür eine weitere Steckdose verbauen, da ein Spiralkabel als Girlande die Produktivität der TEL steigert

    SChreib mal was Ihr gemacht habt ...
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  6. #36
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    Zitat Zitat von hannibal
    4.) fest montierte, flache Blitzleuchte auf der RTK

    Ist eine gut Idee aber so eine flach Blitzleuchte in Rot woher?
    Gruß Krauser

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  7. #37
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    Also
    Hella KLX 160mm

    Hänsch Nove 136mm

    die Hänsch hatten wir bei der Bundeswehr in der Magnetausführung in 3 verschiedenen Farben... einfach Fragen
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  8. #38
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    Rote RKL auf ELW

    Also ich muss hier nochmal aufsetzen, da auch betroffen.

    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.

    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf, auch nicht an der Einsatzstelle und auch nicht bei stehendem Fahrzeug. In der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.

    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?

  9. #39
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    Hallo 031!

    Ersteinmal vielen Dank für deine Stellungnahme. Aber leider kann ich sie nicht ganz nachvollziehen.

    Zitat Zitat von 031
    Wo steht eigentlich verbindlich geschrieben, dass ein ELW an der Einsatzstelle eine rote RKL (oder auch grün) haben soll / muss und ab welcher Einsatzschwelle gilt das - wohl nicht beim Mülltonnenbrand.
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!

    Zitat Zitat von 031
    Ausserdem verstehe ich nicht, wieso überhaupt an einem Fahrzeug im öffentlichen Strassenraum eine solche Leuchte betrieben werden darf,
    Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.

    Zitat Zitat von 031
    n der StVZO ist das nirgends verankert und die Sonderrrechte können ja nur die StVO ausser Kraft setzen.
    Das wurde bereits hierüber beantwortet. Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr.

    Zitat Zitat von 031
    Und ein letzter Punkt: Was ist wenn es an einer Einsatzstelle mehrere Einsatzleitungen gibt (z.B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, HiOrgs, DLRG, THW, Bundeswehr etwa bei Hochwasser). Blinkt dann ein ganzes Meer an roten RKLs oder wer bestimmt denn, wer die übergeordnete Leitung hat - bekommt der Hauptverwaltungsbeamte dann eine rote Mütze?
    Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #40
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    Zitat Zitat von Etienne
    Von öffentlich Straßenverkehr kann nicht die Rede sein. Eine solche Leuchte darf nur abseits vom öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Deshalb auch eine Einschatsperre im Fahrbetrieb.
    Das ändert aber nichts daran, daß es meines Wissens nach keine rote RKL mit KBA-Zulassung gibt und eine feste Montage somit eigentlich ausscheidet.

    MfG

    Frank

  11. #41
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    Hey F64098!
    Zitat Zitat von F64098
    Das ändert aber nichts daran, daß es meines Wissens nach keine rote RKL mit KBA-Zulassung gibt und eine feste Montage somit eigentlich ausscheidet.
    Hmm, keine Ahnung!

    Habe mal etwas gegoolt und ein neues Fahrzeug mit fester roter RKL gefunden

    http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...%20-%20ELW.htm

    http://www.feuerwehr-bremervoerde.de...eu%20heck1.JPG
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #42
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    Ich weiß, es gibt reichlich Fahrzeuge mit roten (EL) oder grünen (ASÜ) RKL.
    Allerdings konnte ich bei keinem Hersteller rote oder grüne Lichthauben mit Zulassung finden. Das sind alles sog. "Exportversionen" oder nur zur Verwendung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt.

    Natürlich ist es akademisch, über eine evtl. Gefährdung des Straßenverkehrs durch solche Lichtzeichen zu fabulieren, zumal sie ja überwiegend mit der Feststellbremse gekoppelt sind.
    Wer wegen sowas irritiert an die Wand fährt, mußte eh weg ;-)


    MfG

    Frank

  13. #43
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn eine rote RKL auf einem ELW montiert ist, dann ist diese bei einem Wohnsbrand wie auch bei einem Mülleinmerbrand montiert oder etwa nicht? Meinst du man baut die auf und ab?!
    Fahrbetrieb oder Standbetrieb ist vollkommen irrelevant.
    Auf einem Fahrzeug darf die Leuchte erst einmal nicht fest montiert sein, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde oder des Regierungspräsidenten.
    Weiterhin verstösst auch eine nachträglich aufgesteckte Leuchte beim stehenden Fahrzeug gegen alle Vorschriften, sofern sie nicht ausserhalb des öffentlichen Strassenraums betrieben wird.
    Also, der ELW muss sich erst einmal den nächsten Aldi-Parkplatz suchen, bevor er das Ding betreiben darf.
    Geändert von 031 (25.04.2007 um 21:59 Uhr)

  14. #44
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hallo 031!

    Die rote RKL darf nicht während der (Einsatz-)Fahrt betrieben werden und hat deshalb keinen Einfluss auf Sonder- und Wegerechte sowie auf den öffentlichen Straßenverkehr..
    Auch für stehende Fahrzeuge können Sonderrechte gelten. Die Anmerkung ist also auch nicht relevant.

  15. #45
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne
    Eine rote RKL hat immer nur die Gesamteinsatzleitung an und nicht jeder x-belibige ELW. Deshalb ist dies kein Argument. Desweiteren habe ich noch nie ein ELW der Bundeswehr mit einer roten RKL gesehen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass nicht für alle Organisationen die gleichen Vorschriften und Empfehlungen in Richtung einer roten RKL gelten. Das würde nur zutreffen, wenn es eine EU-Norm wäre.
    Wo steht denn dann, wer was darf und wo steht wer bei einem kreisübergreifenden Hochwassereinsatz mit Beteilung mehrerer staatlicher (Bundes- / landes / kommunaler) und privater Organisationen die Gesamteinsatzleitung hat?

    Für mich noch viele ungeklärte Fragezeichen.

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