1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig? ja
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig? richtig
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden? steht in der GGVS drin
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
Würde im Zweifel dazuführen das du ständig von der Pol reusgewunken wirst und denen die Litanei runterbeten musst... oder die Bestehen darauf das du dich an die Auflagen hälst
Unserer o² Lieferant auf der Rettungswache hat einen weißen Bus auf dem nichts (!) steht... keine Firma keine zelltel
also lasst es einfach gut sein ....