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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Matze81

    Interessanter Ton... naja

    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?

    Ich habe hier bisher im groben und ganzen das wiedergegeben, was mir von oben gesagt wurde.
    Und wenn ich mir vorstelle, daß ich mit dem Wagen, warum auch immer, in irgendeinem Straßengraben liege, und hinten, warum auch immer, Ventile von Flaschen zischen, möchte ich vielleicht nicht darauf warten und hoffen, daß die Jungs draußen richtig darüber abstimmen, was dieses komische Auto geladen hat und was da wohl zischt.

    Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, hat hier kaum jemand ne Ahnung, was die Funknummer bedeutet. Selbst der ein oder andere Disponent in unserer Leitstelle muß bestimmt erst mal nachdenken.
    Und das Fahrzeug ist relativ oft in anderen Landkreisen unterwegs, so abwegig ist mein Beispiel mit der BF Hamburg also nicht.

    Was die Sache mit dem gewerblichen Transport angeht, kann man m.E. die Feuerwehr und andere HiOrgs nicht unbedingt gleichsetzen, denn soweit ich weiß werden Feuerwehren in der Regel durch einen öffentlichen Träger, wie z.B. die Gemeinde, Stadt, etc., unterhalten, oder?
    Die DLRG nicht, sie gilt in sehr vielen Bereichen als gewerblich, und ich bin mir nicht sicher, daß dieser nicht dazu gehört...?
    Oder zahlt Ihr mit der Feuerwehr Gewerbesteuer? Wir als DLRG schon.

  2. #2
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Interessanter Ton... naja

    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
    Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

    somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

    und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

    zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

    ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Natürlich sind es Kleinmengen. Es ging aber nicht um die Menge, sondern um das Geschehen bei einem Unfall.

  4. #4
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    dann blasen die Pressluftfalschen ab die in den ordnungsgemässen Lagerungen ab und gut ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    Ja, und dann noch mal genau lesen...

    Die Pressluftflaschen sind mir in dem Fall ziemlich egal, Luft ist Luft.

    Es geht um die O²-Flaschen, wenn die abblasen ist das nicht mehr witzig.

  6. #6
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    welche O² flaschen?
    wieviel ? wie groß?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

    Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.

  8. #8
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Interessanter Ton... naja
    das dachte ich mir bei Deinem Startposting auch - vielleicht noch um ein "oh Mann..." ergänzt.

    Du kamst hier an und erzähltest quasi, dass alle Sporttaucher, Schlosser, Camper, etc. ihre Fahrzeuge kennzeichnen müssen. Du hast das nicht direkt so gesagt, aber die in Deinem Posting von Dir beschriebene neu erfahrene "Vorschriftenlage" hätte das so ergeben. Da muß einem doch auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann?

    Dachte ich zumindest... ;o)


    Zitat Zitat von PelikanSE
    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
    Zum Thema "Funkenflug vermeiden" (was DU der Fw mitteilen willst): entweder die Flasche überlebt den unbeschädigt, dann ist das überflüssig. Oder sie ist kaputt, dann ist sie vermutlich leer, bis die Fw da ist. Wenn tatsächlich doch der IMHO recht unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Flasche(n) sich beim Tätigwerden der Feuerwehr noch im Fahrzeug befinden und stetig Sauerstoff abgeben, also eine Gefahr darstellen, nützt auch die Kennzeichnung des Fahrzeuges oder des Koffers wenig bis nichts, weil:


    • die Gefahrzettel der entsprechenden Klassen nicht zwangsläufig aussagen "Funkenflug vermeiden"

    • die derartige Kennzeichnung derartiger Ladung aussen auf dem Fahrzeug falsch ist, was allgemein bekannt ist und damit für Verwirrung sorgen dürfte

    • die Kennzeichnung des Koffers ebenso falsch ist und auch nur sichtbar wäre, wenn der Koffer sichtbar im Fahrzeug liegt

    • ...



    ...und...

    Zitat Zitat von hannibal
    Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

    somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

    und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

    zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

    ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
    ...deshalb und...

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

    Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.

    Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    ...deshalb und...

    Zitat Zitat von Atlantis112
    Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.
    ...deshalb.





    Zitat Zitat von PelikanSE
    Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben.
    In diesem Fall ist der Tank die Verpackung, daher sind dort die Gefahrzettel und numerierte orangene Warntafeln angebracht.

    Zitat Zitat von PelikanSE
    1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
    2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
    Mein Wissen ist feuerwehrbezogen, daher bin ich bei Punkt 2 nicht ganz 100% sicher - aber generell: ja.

    Zitat Zitat von PelikanSE
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    Die Gefahrzettel finden sich auf der TRANSPORTVERPACKUNG!

    Die orangenen Warntafeln befinden sich aussen am FAHRZEUG. Nur, wenn dessen Aussenhülle gleichzeitig die "Verpackung" ist, also v.a. bei Tank- und Silofahrzeugen, kommen da auch die Gefahrzettel daneben.

    Bei Tanks, Silos etc. sind die Warntafeln numeriert, weil sich in dieser "verpackung" jeweils nur ein Stoff befindet. Bei Stückguttransporten befindet sich aussen nur die orangene, unbeschriftete Tafel, die Gefahrzettel sind auf den Verpackungen der Versandstücke.

    Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es IIRC bei den Klassen 1 und 7; so wird z.B. bei Klasse 7 das Fahrzeug IIRC ebenfalls immer mit dem Gefahrzettel gekennzeichnet.

    Ich würde Dir empfehlen, Dir einfach mal eine Unterrichtsvorlage einer Feuerwehr oder auch die FwDV 500 durchzuarbeiten - da steht das alles (und noch viel mehr) drin. :o)
    Geändert von Matze81 (17.10.2006 um 15:32 Uhr)

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