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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  2. #2
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    Zitat Zitat von Maddin
    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe.

    Gruß Maddin
    sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssen

    die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    119
    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    mfg Volker Nerge

  4. #4
    Registriert seit
    17.12.2004
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    1.102
    Zitat Zitat von Atlantis112
    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).

  5. #5
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    Morgen
    Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)

    Mit freundlichen Grüßen Nerge
    mfg Volker Nerge

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