
Zitat von
PelikanSE
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?