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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

  1. #16
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    Zitat Zitat von Teletector
    Hi,

    zuerst einmal ist eine Tauchflasche im Sinne des ADR Gefahrgut! Für eine mit Druckluft gefüllte Tauchflasche sieht die korrekte Bezeichnung nach ADR 2003 so aus: UN1002 LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET 2.2

    Das ADR sieht aber eine Befreiung von Privatpersonen von diesen Vorschriften vor. Die konkrete Formulierung dafür lautet: Freistellungen im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung ("Allgemeine Freistellung") nach Unterabschnitt 1.1.3.1 welcher lautet: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen und häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern…

    Muss man nun auf meine private Tauchflasche oder mein Auto einen Gefahrzettel oder einen Großzettel (Placard) 2.2 kleben? Im Sinne des ADR: NEIN!

    Literaturverweis: • ADR Handbuch 2003- Europäische Gefahrguttransportvorschriften; Stolz, Trybus, Twaroch; Porter Press Wien; ISBN 3-9500558-6-X

    Gruss Tele......
    Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????

    Mfg

  2. #17
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????

    Mfg
    Verkauft die FW oder andere HiOrgs ihre Druckluft, um einen Gewinn zu erziehlen ?? NEIN. Deshalb keine Handelsware, und somit einer Privatperson gleichgestellt.
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #18
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    @fabi

    hast du das net an die nordkoreaner verkauft?
    Stimmt ja.... habsch nicht mehr dran gedacht....

    Aber ein bissel is ja noch da (hab grad mal geguckt) *g*

    Müsst ich mal ins Kleinanzeigen-Forum setzen, mal sehn was Daniel dazu sagt :D

    MfG Fabsi

    P.S.: Also unsere 2 GW-W (hier von der Wasserwacht-DRK) haben auch keine Kennzeichnung, obwohl ebenfalls unzählige volle Flaschen drinliegen...

  4. #19
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    Die ADR ist ein internationales Übereinkommen über den "gewerblichen Transport" von Gefahrgütern auf der Straße. Daher gilt sie für Privatpersonen erstmal nicht. Bzw. sie gilt natürlich, findet aber keine Anwendung.

    Die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn) gilt in diesem Fall aber als nationale Vorschrift trotzdem!
    ***keine Signatur***

  5. #20
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    und dann ist jeder größerere GWA ein Gefahrguttransport mit entsprechenden Vorschriften
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #21
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  7. #22
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    Zitat Zitat von Maddin
    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe.

    Gruß Maddin
    sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssen

    die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #23
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    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    mfg Volker Nerge

  9. #24
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    Zitat Zitat von Atlantis112
    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).

  10. #25
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    Morgen
    Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)

    Mit freundlichen Grüßen Nerge
    mfg Volker Nerge

  11. #26
    Matze81 Gast
    Hallo,

    dass die Idee der Kennzeichnungspflicht Humbug ist, haben wir ja schon festgestellt, aber das

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Allerdings macht eine Kennzeichnung des Sauerstoffs auch Sinn, wenn es sich dabei um Notfallkoffer handelt, denn woher soll die Feuerwehr bei einem Unfall sonst wissen, das sie Funkenflug vermeiden sollte, wenn nur der Klasse 2 Zettel auf dem Auto klebt?
    ist mindestens genau so ein Unfug. Einfach mal 5min nachdenken, reflektieren und nochmal 5min warten - wenn es dann immer noch sinnvoll ist - posten! ;o)

  12. #27
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    Matze81

    Interessanter Ton... naja

    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?

    Ich habe hier bisher im groben und ganzen das wiedergegeben, was mir von oben gesagt wurde.
    Und wenn ich mir vorstelle, daß ich mit dem Wagen, warum auch immer, in irgendeinem Straßengraben liege, und hinten, warum auch immer, Ventile von Flaschen zischen, möchte ich vielleicht nicht darauf warten und hoffen, daß die Jungs draußen richtig darüber abstimmen, was dieses komische Auto geladen hat und was da wohl zischt.

    Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, hat hier kaum jemand ne Ahnung, was die Funknummer bedeutet. Selbst der ein oder andere Disponent in unserer Leitstelle muß bestimmt erst mal nachdenken.
    Und das Fahrzeug ist relativ oft in anderen Landkreisen unterwegs, so abwegig ist mein Beispiel mit der BF Hamburg also nicht.

    Was die Sache mit dem gewerblichen Transport angeht, kann man m.E. die Feuerwehr und andere HiOrgs nicht unbedingt gleichsetzen, denn soweit ich weiß werden Feuerwehren in der Regel durch einen öffentlichen Träger, wie z.B. die Gemeinde, Stadt, etc., unterhalten, oder?
    Die DLRG nicht, sie gilt in sehr vielen Bereichen als gewerblich, und ich bin mir nicht sicher, daß dieser nicht dazu gehört...?
    Oder zahlt Ihr mit der Feuerwehr Gewerbesteuer? Wir als DLRG schon.

  13. #28
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Interessanter Ton... naja

    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
    Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

    somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

    und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

    zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

    ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #29
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    Natürlich sind es Kleinmengen. Es ging aber nicht um die Menge, sondern um das Geschehen bei einem Unfall.

  15. #30
    Registriert seit
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    dann blasen die Pressluftfalschen ab die in den ordnungsgemässen Lagerungen ab und gut ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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