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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    redone Gast
    Schon mal was von der 1000er regel gehört?
    Weil als Gefahrstoff gilt noch mehr im nem GWW:
    Desinfektionsmittel
    CO2-Patronen für Rettungswesten
    Betriebsstoffe fürs Boot
    Auch auf den meisten FAhrzeuge vorhanden ne Bütte Motoröl fürs Fahrzeug
    Ersatzkanister Diesel
    Benzin fürs Boot
    und wer noch nen Aggi mitführt, das braucht auch Betriebsstoff

  2. #2
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    Klar hab ich von der 1000er Regel schon was gehört, aber die bezieht sich doch auf die orangen Warntafeln für Gefahrgut.

    Ich meinte aber nicht Gefahrgut, sondern Gefahrstoffe, da unter 1000.

    Und verdichtete Gase sind meineswissens, auch wenn unter 1000, bei nicht-privaten Transporten nach GGVSE kennzeichnungspflichtig.

  3. #3
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    Der Begriff Gefahrstoff findet eigentlich nur bei der Lagerung und beim Umgang mit diesem Stoffen anwendung. Zeichen eines Gefahrstoffes sind die kleinen orangen und rechteckigen Warnsymbole auf den Packungen. Sobald Du etwas transportierst, geht es um die Regelungen der GGVSE, bzw. ADR. Da zieht dann die 1000er Regel, wobei gilt, daß unterhalb 1000 Punkten keinerlei Kennzeichnung des Fahrzeuges oder besondere Ausrüstung vorhanden sein muss.

    Jedoch muss das einzelne Packstück mit Gefahrzetteln versehen sein und es muss draufstehen, was drin ist (UN-Nummer).

    Was aber viel öfter missachtet wird: Die Ladung muss geeignet gesichert werden!!
    ***keine Signatur***

  4. #4
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    Was die Ladungssicherung angeht hast Du vollkommen Recht, manche Menschen scheinen wirklich vorm Losfahren das Gehirn auszuschalten. Hab schon GW-W gesehen, bei denen ein Teil der Tauchflaschen einfach lose auf der Ladefläche lag...
    Was die Kennzeichnung angeht hab ich eben noch mal nachgelesen, ok, war da wohl etwas vorschnell beim Überfliegen der GGVSE.
    Allerdings ist es ja nicht unbedingt verkehrt, trotzdem die Kennzeichnung am Fahrzeug zu haben; im Hinblick auf einen Unfall, wie oben schon genannt.
    Oder?

  5. #5
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    sogesehen müsste ja jedes Feuerwehrauto gekennzeichnet werden
    weil irgendwas ist ja immer (Druckflasche, Kraftstoff)


    ausserdem müsste ja ein GW A ab einer gewissenordnung nach GGVS gekennzeichnet werden

    macht m.E: keinen Sinn

    und in den meisten Fällen sind die FZG ja gekennzeichnet

    Rufnamen, Beschriftung
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

  7. #7
    Registriert seit
    17.12.2004
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    1.102
    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
    Hab ich bei meiner Maschinistenausbildung auch gelehrt bekommen

  8. #8
    Registriert seit
    09.10.2006
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
    Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.

    Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
    Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
    Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?

  9. #9
    Registriert seit
    30.01.2004
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)

    Gruß Maddin
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