Hallo,
auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
Hallo,
auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
Hab ich bei meiner Maschinistenausbildung auch gelehrt bekommenZitat von TEL S6
Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.Zitat von TEL S6
Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?
Schicksalhafter Verlauf...Zitat von PelikanSE
dann steht und fällt die Sache mit der Erkungung
wenn ich mein Auto wegen aller Eventualitäten kennzeichne dann kann ich mit einer Litfasssäule rumfahren
das die Kennzeichnung auf das Packstück muss ist in Ordnung
aber nicht aufs Auto
Ein Tot muss der Patient sterben
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin moin,
was bitte genau ist die "1000er-Regel"?
Gruß, Mr. Blaulicht
Gefahrstoffe bekommen in Abhängigkeit des Stoffes eine Gewisse anzahl an Punkte pro Masseinheit (z.B. 3 Punkte pro kg)
hast du mehr als 1000 Punkte auf dem Auto musst du kennzeichnen
ist wie bei den Weight Watchers... grob dargestellt
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Scharnhorst
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Mhhh... wenn du das so gut kennst, kannst du mir auch sicherlich sagen: Wieviele Punkte haben denn letztendlich meine 11kG Waffenfähiges Plutonium was ich schon seit einem halben Jahr in meinem Kofferraum mit mir rumführe? *ggg* :D
MfG Fabsi
P.S.: War aber schön erklärt ;)
@fabi
hast du das net an die nordkoreaner verkauft?
Zitat von TEL S6
Hallo
ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)
Gruß Maddin
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sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssenZitat von Maddin
die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...
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Hallo
Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.
siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
Punkt 1.3 b
und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
Punkt 13.1
Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.
Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.
Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.
Edit zum obrigen Thema
Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
/Edit
mfg Nerge
mfg Volker Nerge
Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).Zitat von Atlantis112
Morgen
Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)
Mit freundlichen Grüßen Nerge
mfg Volker Nerge
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