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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Baum-Darstellung

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  1. #10
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Interessanter Ton... naja
    das dachte ich mir bei Deinem Startposting auch - vielleicht noch um ein "oh Mann..." ergänzt.

    Du kamst hier an und erzähltest quasi, dass alle Sporttaucher, Schlosser, Camper, etc. ihre Fahrzeuge kennzeichnen müssen. Du hast das nicht direkt so gesagt, aber die in Deinem Posting von Dir beschriebene neu erfahrene "Vorschriftenlage" hätte das so ergeben. Da muß einem doch auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann?

    Dachte ich zumindest... ;o)


    Zitat Zitat von PelikanSE
    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
    Zum Thema "Funkenflug vermeiden" (was DU der Fw mitteilen willst): entweder die Flasche überlebt den unbeschädigt, dann ist das überflüssig. Oder sie ist kaputt, dann ist sie vermutlich leer, bis die Fw da ist. Wenn tatsächlich doch der IMHO recht unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Flasche(n) sich beim Tätigwerden der Feuerwehr noch im Fahrzeug befinden und stetig Sauerstoff abgeben, also eine Gefahr darstellen, nützt auch die Kennzeichnung des Fahrzeuges oder des Koffers wenig bis nichts, weil:


    • die Gefahrzettel der entsprechenden Klassen nicht zwangsläufig aussagen "Funkenflug vermeiden"

    • die derartige Kennzeichnung derartiger Ladung aussen auf dem Fahrzeug falsch ist, was allgemein bekannt ist und damit für Verwirrung sorgen dürfte

    • die Kennzeichnung des Koffers ebenso falsch ist und auch nur sichtbar wäre, wenn der Koffer sichtbar im Fahrzeug liegt

    • ...



    ...und...

    Zitat Zitat von hannibal
    Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

    somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

    und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

    zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

    ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
    ...deshalb und...

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

    Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.

    Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    ...deshalb und...

    Zitat Zitat von Atlantis112
    Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.
    ...deshalb.





    Zitat Zitat von PelikanSE
    Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben.
    In diesem Fall ist der Tank die Verpackung, daher sind dort die Gefahrzettel und numerierte orangene Warntafeln angebracht.

    Zitat Zitat von PelikanSE
    1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
    2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
    Mein Wissen ist feuerwehrbezogen, daher bin ich bei Punkt 2 nicht ganz 100% sicher - aber generell: ja.

    Zitat Zitat von PelikanSE
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    Die Gefahrzettel finden sich auf der TRANSPORTVERPACKUNG!

    Die orangenen Warntafeln befinden sich aussen am FAHRZEUG. Nur, wenn dessen Aussenhülle gleichzeitig die "Verpackung" ist, also v.a. bei Tank- und Silofahrzeugen, kommen da auch die Gefahrzettel daneben.

    Bei Tanks, Silos etc. sind die Warntafeln numeriert, weil sich in dieser "verpackung" jeweils nur ein Stoff befindet. Bei Stückguttransporten befindet sich aussen nur die orangene, unbeschriftete Tafel, die Gefahrzettel sind auf den Verpackungen der Versandstücke.

    Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es IIRC bei den Klassen 1 und 7; so wird z.B. bei Klasse 7 das Fahrzeug IIRC ebenfalls immer mit dem Gefahrzettel gekennzeichnet.

    Ich würde Dir empfehlen, Dir einfach mal eine Unterrichtsvorlage einer Feuerwehr oder auch die FwDV 500 durchzuarbeiten - da steht das alles (und noch viel mehr) drin. :o)
    Geändert von Matze81 (17.10.2006 um 15:32 Uhr)

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