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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
    Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).
    Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.

    Zitat Zitat von DaRake
    kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht?
    Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.

    Zitat Zitat von Atlantis112
    Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
    In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
    "Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
    Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.

    Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
    Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?

    1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
    2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

  2. #2
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    1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig? ja
    2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig? richtig
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden? steht in der GGVS drin
    4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

    Würde im Zweifel dazuführen das du ständig von der Pol reusgewunken wirst und denen die Litanei runterbeten musst... oder die Bestehen darauf das du dich an die Auflagen hälst

    Unserer o² Lieferant auf der Rettungswache hat einen weißen Bus auf dem nichts (!) steht... keine Firma keine zelltel

    also lasst es einfach gut sein ....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    @PelikanSE

    Nochmal:
    Die farbigen Gefahrgutzettel bezeichnen das Transportgefäß. Das kann eine Pressluftflasche, ein Karton, ein Überseecontainer oder ein Tankauflieger sein. Ihr wollt aber das Fahrzeug kennzeichnen. Daher schreibe ich dass es zu Verwirrung führen wird, da das Fahrzeug immer nur mit den orangen Warntafeln gekennzeichnet wird.

    Zur Gemeinnützigkeit:
    Folgende Bereich werden unterschieden:
    1.ideeller Bereich (Verbandsarbeit, Vorstandsarbeit, satzungsgemäße Tätigkeiten wie z.B. Wasserrettungsdienst etc.)
    2. Zweckbetrieb ist alles was mit dem Vereinszweck zusammenhängt und hierfür Geld erwirtschaften soll. (Dieser Bereich ist ebenfalls steuerbegünstigt, z.B. kostenpflichtige Dienste an Badestellen oder Stadtfesten)
    3. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist der Bereich in dem Ihr Geld verdienen wollt und was nicht direkt mit den Vereinszielen zusammenhängt, z.B. das Vereinsheim mit Kneipe
    Weitere Infos: http://www.ofd.niedersachsen.de/mast...0_D0_I636.html
    ***keine Signatur***

  4. #4
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    sag einfach man hat dir hier gesagt das es verboten sei

    im ernst, wenn eure Führung da unbedingt die Aufkleber drauf machen will macht sie sich imho absolut lächerlich

    und ich bezweifel das es zu einem Unfall kommt an denen der doch recht viele O² zum gebrauch kommt

    nächster Vorschlag

    10 L Flaschen raus
    dafür die Bundeswehrversion 6l / 300 bar (vergl Langzeit PA)
    4 Stück in einer Zarges Box, kannst mit dem Panzer drüberfahren... hält
    und dort kannst du die Aufkleber draufkleben
    ausserdem lassen sich die Flaschen und die Box wesentlich einfacher handeln.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    guckst du hier
    und 2 flaschen reichen dann kommt der rd
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  6. #6
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    Hallo,

    ich muss hannibal teilweise zustimmen. Nehmt die 10 l-Flaschen komplett raus und nutzt zwei 2 l-Flaschen oder eine 5 l-Flasche. Das ist für eine Inhalation bzw. eine Beatmung ausreichend Sauerstoff. Wie gedenkt ihr eigentlich diese 10 l-Flasche im Fall der Fälle zu benutzen? Zum Verunfallten tragen?

    Darf ich an dieser Stelle mal fragen welche rettungsdienstliche Ausbildung ihr habt und wer für die Ausrüstung des Fahrzeugs verantwortlich ist? Der TL-Einsatz? Welche Qualifikation hat der Zuständige?

    Gruß
    Sebastian

  7. #7
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    Zitat Zitat von PelikanSE


    Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
    Z.B. Ausgebildeter ADR-Fahrer.
    mfg Volker Nerge

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