Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
und keine Kennzeichnung...
Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
und keine Kennzeichnung...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Bei nem RTW weiß aber auch jeder daß Sauerstoff drauf ist.
Beim GW-W wird das nicht erwartet. Und wie ich deinem Beitrag von eben entnehme hast du das auch überlesen.
Und genau darum dreht sich das ganze ja, entzünbare Gase werden auf nem Taucherwagen einfach nicht erwartet.
ich hab es nicht überlesen
schreib doch einfach Wasserrettung drauf und gut ist
bei uns fährt ein WErkstattwagen der Stadt rum mit o², Acetylen, Sprit fürs Aggi rum
und gekennzeichnet ist NIX
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wasserrettung steht ja auf jedem DLRG-Fahrzeug drauf...
Das Fahrzeug soll bald gegen ein neues ersetzt werden, auf dem dann wohl auch "Taucher" an den Seiten draufsteht. Aber ich glaube unsere Cheffes werden uns trotzdem die Zettel hintendrauf kleben.
Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!
Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
***keine Signatur***
ich denke mit den entsprechenden halterung soll das kein problem sein.
die halterungen von strobel sehen sehr gut aus.
und kennzeichnung ist so ne sache
die aufkleber sind falsch und wenn tafeln draufkommen muss die übrige austattung laut adr auch drauf, die ausrüstung ist teuer und ohne ausrüstung im kombination mit tafeln wirds noch teurer und gibt massig punkte
deshalb lasst die bezeichnung einfach weg
Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?Zitat von Carsten Gösch
Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).Zitat von Carsten Gösch
Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.
Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.Zitat von DaRake
Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.Zitat von Atlantis112
Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig? ja
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig? richtig
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden? steht in der GGVS drin
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
Würde im Zweifel dazuführen das du ständig von der Pol reusgewunken wirst und denen die Litanei runterbeten musst... oder die Bestehen darauf das du dich an die Auflagen hälst
Unserer o² Lieferant auf der Rettungswache hat einen weißen Bus auf dem nichts (!) steht... keine Firma keine zelltel
also lasst es einfach gut sein ....
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Z.B. Ausgebildeter ADR-Fahrer.Zitat von PelikanSE
mfg Volker Nerge
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