Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

    Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
    und keine Kennzeichnung...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Bei nem RTW weiß aber auch jeder daß Sauerstoff drauf ist.

    Beim GW-W wird das nicht erwartet. Und wie ich deinem Beitrag von eben entnehme hast du das auch überlesen.

    Und genau darum dreht sich das ganze ja, entzünbare Gase werden auf nem Taucherwagen einfach nicht erwartet.

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    ich hab es nicht überlesen

    schreib doch einfach Wasserrettung drauf und gut ist

    bei uns fährt ein WErkstattwagen der Stadt rum mit o², Acetylen, Sprit fürs Aggi rum

    und gekennzeichnet ist NIX
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Wasserrettung steht ja auf jedem DLRG-Fahrzeug drauf...

    Das Fahrzeug soll bald gegen ein neues ersetzt werden, auf dem dann wohl auch "Taucher" an den Seiten draufsteht. Aber ich glaube unsere Cheffes werden uns trotzdem die Zettel hintendrauf kleben.

  6. #6
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

    Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.

    Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    ***keine Signatur***

  7. #7
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    ich denke mit den entsprechenden halterung soll das kein problem sein.
    die halterungen von strobel sehen sehr gut aus.
    und kennzeichnung ist so ne sache
    die aufkleber sind falsch und wenn tafeln draufkommen muss die übrige austattung laut adr auch drauf, die ausrüstung ist teuer und ohne ausrüstung im kombination mit tafeln wirds noch teurer und gibt massig punkte

    deshalb lasst die bezeichnung einfach weg

  8. #8
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
    Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).
    Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.

    Zitat Zitat von DaRake
    kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht?
    Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.

    Zitat Zitat von Atlantis112
    Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
    In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
    "Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
    Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.

    Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
    Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?

    1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
    2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
    3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
    4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

  9. #9
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

    Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.
    kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht? Bei einem zugrunde gelegten Inhalationsflow von 8 l/min erhaltet ihr eine Inhalationszeit von 750 Minuten oder auch 12,5 Stunden, wenn ihr den verunfallten Taucher dann immernoch bei euch am Fahrzeug habt, dann hättet ihr ihm überhaupt keinen Sauerstoff geben brauchen.

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    Kenne ich ebenfalls nur so, für alles andere haben wir hier in B zusätzlich eine DLRG LV Berlin GmbH.

    Gruß
    Sebastian

  10. #10
    Registriert seit
    10.03.2002
    Beiträge
    119
    Hallo
    Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.

    Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
    In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
    "Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
    oder siehe auch hier.: http://www.praxair.com/praxairgermany.nsf/AllContent/85FE031553705172852571AA006DBA13/$File/SDB%20Sauerstoff%20med%2C%20verdichtet.pdf
    Dort steht 50-60% sind bei normalen Erwachsenen auch bei längerer einwirkung unbedenklich.
    Da du aber die Flaschen im hinteren bereich des Fahrzeuges mitführst (ich weiß natürlich nicht ob dort auch persoen transportiert werden) ist auf der Strecke von hinten nach vorne schon so ne gute "verdünnung" aufgetreten das man fast von normalen verhältnissen reden kann. Und weiter es sind zwar 6000 l Sauerstoff aber in was für einer Konzentration in was für einer Zeit? Entweder also hohe Konzentration kurze einwirkzeit oder geringe Konzentration längere Einwirkzeit.(jenachdem ob das ventil nur beschädigt doer abgeschlagen ist).

    Bei weiteren Fragen werde ich mich hier auch sehr gerne weiter beteiligen.
    mfg Volker Nerge

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •