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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
    Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.

    Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
    Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
    Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?

  2. #2
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?
    Schicksalhafter Verlauf...

    dann steht und fällt die Sache mit der Erkungung

    wenn ich mein Auto wegen aller Eventualitäten kennzeichne dann kann ich mit einer Litfasssäule rumfahren

    das die Kennzeichnung auf das Packstück muss ist in Ordnung
    aber nicht aufs Auto

    Ein Tot muss der Patient sterben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Moin moin,

    was bitte genau ist die "1000er-Regel"?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Gefahrstoffe bekommen in Abhängigkeit des Stoffes eine Gewisse anzahl an Punkte pro Masseinheit (z.B. 3 Punkte pro kg)

    hast du mehr als 1000 Punkte auf dem Auto musst du kennzeichnen

    ist wie bei den Weight Watchers... grob dargestellt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Mhhh... wenn du das so gut kennst, kannst du mir auch sicherlich sagen: Wieviele Punkte haben denn letztendlich meine 11kG Waffenfähiges Plutonium was ich schon seit einem halben Jahr in meinem Kofferraum mit mir rumführe? *ggg* :D

    MfG Fabsi

    P.S.: War aber schön erklärt ;)

  6. #6
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    @fabi

    hast du das net an die nordkoreaner verkauft?

  7. #7
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    Gefahrgutkennzeichnung am GW-W

    Hi,

    zuerst einmal ist eine Tauchflasche im Sinne des ADR Gefahrgut! Für eine mit Druckluft gefüllte Tauchflasche sieht die korrekte Bezeichnung nach ADR 2003 so aus: UN1002 LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET 2.2

    Das ADR sieht aber eine Befreiung von Privatpersonen von diesen Vorschriften vor. Die konkrete Formulierung dafür lautet: Freistellungen im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung ("Allgemeine Freistellung") nach Unterabschnitt 1.1.3.1 welcher lautet: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen und häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern…

    Muss man nun auf meine private Tauchflasche oder mein Auto einen Gefahrzettel oder einen Großzettel (Placard) 2.2 kleben? Im Sinne des ADR: NEIN!

    Literaturverweis: • ADR Handbuch 2003- Europäische Gefahrguttransportvorschriften; Stolz, Trybus, Twaroch; Porter Press Wien; ISBN 3-9500558-6-X

    Gruss Tele......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    @fabi

    hast du das net an die nordkoreaner verkauft?
    Stimmt ja.... habsch nicht mehr dran gedacht....

    Aber ein bissel is ja noch da (hab grad mal geguckt) *g*

    Müsst ich mal ins Kleinanzeigen-Forum setzen, mal sehn was Daniel dazu sagt :D

    MfG Fabsi

    P.S.: Also unsere 2 GW-W (hier von der Wasserwacht-DRK) haben auch keine Kennzeichnung, obwohl ebenfalls unzählige volle Flaschen drinliegen...

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