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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Interessanter Ton... naja

    Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?
    Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

    somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

    und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

    zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

    ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Natürlich sind es Kleinmengen. Es ging aber nicht um die Menge, sondern um das Geschehen bei einem Unfall.

  3. #3
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    dann blasen die Pressluftfalschen ab die in den ordnungsgemässen Lagerungen ab und gut ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  4. #4
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    Ja, und dann noch mal genau lesen...

    Die Pressluftflaschen sind mir in dem Fall ziemlich egal, Luft ist Luft.

    Es geht um die O²-Flaschen, wenn die abblasen ist das nicht mehr witzig.

  5. #5
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    welche O² flaschen?
    wieviel ? wie groß?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

    Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.

  7. #7
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    Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
    und keine Kennzeichnung...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #8
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    Hallo,

    Zitat Zitat von PelikanSE
    Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

    Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.
    kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht? Bei einem zugrunde gelegten Inhalationsflow von 8 l/min erhaltet ihr eine Inhalationszeit von 750 Minuten oder auch 12,5 Stunden, wenn ihr den verunfallten Taucher dann immernoch bei euch am Fahrzeug habt, dann hättet ihr ihm überhaupt keinen Sauerstoff geben brauchen.

    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
    Kenne ich ebenfalls nur so, für alles andere haben wir hier in B zusätzlich eine DLRG LV Berlin GmbH.

    Gruß
    Sebastian

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