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Thema: Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Was die Ladungssicherung angeht hast Du vollkommen Recht, manche Menschen scheinen wirklich vorm Losfahren das Gehirn auszuschalten. Hab schon GW-W gesehen, bei denen ein Teil der Tauchflaschen einfach lose auf der Ladefläche lag...
    Was die Kennzeichnung angeht hab ich eben noch mal nachgelesen, ok, war da wohl etwas vorschnell beim Überfliegen der GGVSE.
    Allerdings ist es ja nicht unbedingt verkehrt, trotzdem die Kennzeichnung am Fahrzeug zu haben; im Hinblick auf einen Unfall, wie oben schon genannt.
    Oder?

  2. #2
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    sogesehen müsste ja jedes Feuerwehrauto gekennzeichnet werden
    weil irgendwas ist ja immer (Druckflasche, Kraftstoff)


    ausserdem müsste ja ein GW A ab einer gewissenordnung nach GGVS gekennzeichnet werden

    macht m.E: keinen Sinn

    und in den meisten Fällen sind die FZG ja gekennzeichnet

    Rufnamen, Beschriftung
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  3. #3
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

  4. #4
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
    Hab ich bei meiner Maschinistenausbildung auch gelehrt bekommen

  5. #5
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....
    Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.

    Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
    Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
    Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?

  6. #6
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    Zitat Zitat von PelikanSE
    Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?
    Schicksalhafter Verlauf...

    dann steht und fällt die Sache mit der Erkungung

    wenn ich mein Auto wegen aller Eventualitäten kennzeichne dann kann ich mit einer Litfasssäule rumfahren

    das die Kennzeichnung auf das Packstück muss ist in Ordnung
    aber nicht aufs Auto

    Ein Tot muss der Patient sterben
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  7. #7
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    Moin moin,

    was bitte genau ist die "1000er-Regel"?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Gefahrstoffe bekommen in Abhängigkeit des Stoffes eine Gewisse anzahl an Punkte pro Masseinheit (z.B. 3 Punkte pro kg)

    hast du mehr als 1000 Punkte auf dem Auto musst du kennzeichnen

    ist wie bei den Weight Watchers... grob dargestellt
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  9. #9
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    Zitat Zitat von TEL S6
    Hallo,

    auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)

    Gruß Maddin
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Maddin
    Hallo

    ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe.

    Gruß Maddin
    sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssen

    die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  11. #11
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    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    mfg Volker Nerge

  12. #12
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    Zitat Zitat von Atlantis112
    Hallo
    Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

    siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
    Punkt 1.3 b
    und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
    Punkt 13.1

    Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

    Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

    Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

    Edit zum obrigen Thema
    Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
    Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
    /Edit
    mfg Nerge
    Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).

  13. #13
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    Morgen
    Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)

    Mit freundlichen Grüßen Nerge
    mfg Volker Nerge

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