Hallo
Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.
siehe Hier
http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
Punkt 1.3 b
und Hier
http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
Punkt 13.1
Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.
Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.
Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.
Edit zum obrigen Thema
Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
/Edit
mfg Nerge