Zitat Zitat von Carsten Gösch
Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?

Zitat Zitat von Carsten Gösch
Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).
Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.

Zitat Zitat von DaRake
kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht?
Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.

Zitat Zitat von Atlantis112
Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
"Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.

Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?

1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?