Hallo,

Ich würde sagen das kommt ganz auf die Umstände an.

Die Stadt/Gemeinde hat für ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
Dazu gehört (Theoretisch) das eine ausreichende Anzahl an Kräften zur Verfügung steht.

Der Oberste Chef der FW kann natürlich anordnen das bestimmte PErsonen nicht bei Alarm kommen sollen. Wenn dies nicht so währe, dann bräuchte man ja auch nur eine Schleife für alle!

Wenn jetzt auch ohne das die z.Zt. arbeitenden FW´ler eine AUSREICHEND STARKE Personaldecke VERFÜGBAR ist, DANN denke ich kann der Vorgesetzte durchaus entscheiden: NEin du zwischen 8.00 und 18.00 nicht bzw. nur bei Vollalarm.

Geht der FW´ler trotzdem, so hat er das auf eigene Veranlassung, gegen die ausdrückliche Anweisung getan, und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (AG bekommt kein Geld, muss aber auch nichts fortzahlen)

Ein RECHT AUF EINSATZ habe ich noch in keinem BRandschutzgesetz gesehen...

Ein Betrug kann ich da nicht erkennen, da entweder nach Fallpauschalen oder nach Anzahl der eingesetzten Kräfte abgerechnet wird. Mir ist keine Abrechnung bekannt wo nach Schülern, Arbeitern und Arbeitslosen unterschieden wird!!!

Wenn die geforderte Leistung auch ohne Lohnausfall erbracht werden kann, ist es eine reine Entscheidung der Kostenminimierung und in Zeiten Knapper kassen auch gerechtfertig.

Wobei Ich grundsätzlich FÜR Lohnausfall bin, freilwillig heißt nicht UMSONST!
(Wenn ich mich bei der BW freiwillig für einen Auslandseinsatz melde, bekomme ich noch einen dicken BAtzen oben drauf, NEBEN meinem normalen Sold)
Und mir sollen zumindest dadurch keine NAchteile in FORM von realen Lohnverlust entstehen. Wenn es keinen Lohnausfall gäbe, dann könnte ich ansonsten auch sagen jeder bringt zum Einsatz 150Eur. pro Tag bar mit, ist am Monatsende dasselbe! Nur wenn kein Lohn ausfällt/ausfallen muss, dann braucht auch nichts bezahlt zu werden.

ABER:
ISt die Tagesalarmstärke NICHT im ausreichendem Maße mit genügnd Reserve gesichert, dann sehe ich keine Möglichkeit gewisse Leute Quasi abzubestellen, da diese ja wirklich benötigt werden.
DAs gibt dann tatsächlich wohl keine Rechtsgrundlage mehr her.

Gruß
Carsten