Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Moin moin,

das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

Gruß, Mr. Blaulicht
Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.
Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."

Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.

Grüße vom Murxer