Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.Zitat von Mr. Blaulicht
Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."
Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.
Grüße vom Murxer