Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?Zitat von Teletector
Gruß, Mr. Blaulicht
Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?Zitat von Teletector
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich würde mit meinem Arbeitgeber(der zahlt mir für geleistete Arbeit Kohle!) fragen und auch den Wehrführer ansprechen , wenn keine Regelung getroffen wird gehe ich Arbeiten (möchte kein Hartz IV Empfänger werden)
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.Zitat von Mr. Blaulicht
Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.
Grüße vom Murxer
mein Name ist Programm
Moin moin,
das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?
Gruß, Mr. Blaulicht
Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.Zitat von Mr. Blaulicht
Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."
Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.
Grüße vom Murxer
mein Name ist Programm
Moin moin,
es gibt da keine Ausnahmen (Aufsichtspflicht o.ä.)? Das heißt, jeder Klemptner, der gerade bei einem Wasserrohrbuch ist, muss seine Arbeit verlassen, um zu einem Feuerwehreinsatz zu gehen? Gilt das auch für Lehrer, Kindergärtnerinnen etc.? Oder hauptamtliches Rettungsdienstpersonal? Darf ein Disponent die Leitstelle verlassen (quasi, nachdem er sich selbst angepiepst hat), wenn er Mitglied der betroffenen Feuerwehr ist?
Und wie sieht´s bei Krankheit aus? Muss ich auch mit einem gebrochenen Fuss zur Feuerwehr? Oder betrunken?
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dienstanweisungen geben DARF (über den Sinn und Unsinn will ich hier gar nicht diskutieren), die das Fernbleiben von der Arbeit zu "Feuerwehrzwecken" untersagt. Und genau so kann ich mir auch vorstellen, dass so eine Dienstanweisung von seiten der Feuerwehr (durch den Bürgermeister o.ä.) kommt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,
Also ich verstehe den entsprechenden Paragraph so, dass ein FFW´ler zu für Ihn angesetzten Übungen, Diensten und Alarmierungen kommen muss.
Das dürfte ja in jedem Bundesland so gelten.
Allerdings denke ich verbietet dieses Gesetz nicht, dass der Wehrführer bestimmen kann, das gewisse Personen zu gewissen Zeiten NICHT kommen sollen.
Trifft er diese Anordnungen, so würde der Alarm für diese Personen einfach nicht gelten, diese würden also schlicht und einfach nicht alarmiert sondern höchstens durch das Piepen des Melders Informiert und hätten demzufolge weder eine Einsatzpflicht, noch einen Anspruch auf freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der deshalb wiederum keinen Anspruch auf Lohnausfallerstattung hat.
Würde man das Gesetz so auslegen, das jeder FW´ler zu JEDEM Alarm kommen müsste, so dürfte es ja keine Gruppenbildung, wechselnde Bereitschaften und Tag/Nacht unterscheidungen mehr geben.
In jeder Gemeinde nur noch eine RIC/Schleife für alle.
Und zum Brand der freistehenden Mülltonne auf dem Schulhof rücken dann 45 Mann aus, wovon die Hälfte beim Nichtstun 30Eur. die Stunde kostet.
Gruß
Carsten
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