Moin moin,
es gibt da keine Ausnahmen (Aufsichtspflicht o.ä.)? Das heißt, jeder Klemptner, der gerade bei einem Wasserrohrbuch ist, muss seine Arbeit verlassen, um zu einem Feuerwehreinsatz zu gehen? Gilt das auch für Lehrer, Kindergärtnerinnen etc.? Oder hauptamtliches Rettungsdienstpersonal? Darf ein Disponent die Leitstelle verlassen (quasi, nachdem er sich selbst angepiepst hat), wenn er Mitglied der betroffenen Feuerwehr ist?
Und wie sieht´s bei Krankheit aus? Muss ich auch mit einem gebrochenen Fuss zur Feuerwehr? Oder betrunken?
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dienstanweisungen geben DARF (über den Sinn und Unsinn will ich hier gar nicht diskutieren), die das Fernbleiben von der Arbeit zu "Feuerwehrzwecken" untersagt. Und genau so kann ich mir auch vorstellen, dass so eine Dienstanweisung von seiten der Feuerwehr (durch den Bürgermeister o.ä.) kommt.
Gruß, Mr. Blaulicht