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Thema: Lohnfortzahlung

  1. #1
    QuattroFW Gast

    Lohnfortzahlung

    Hallo wer kann mir sagen wie es ist wenn ich während der Arbeit oder vor der Arbeit einen Alarm bekomme und ich zum Einsatz gehe. Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn? Bzw. Denn Lohnersatz. Kann die Gemeinde es verweigern den Lohnersatz an die Firma zu zahlen. Wenn die Gemeinde sagt wenn etwas ist bleib auf der Arbeit bzw. Fahr zur Arbeit und gehe nicht zum Einsatz? (So nach dem Motto komme nur wenn du kostenfrei bist)

    Würde mich mal interessieren wer mir etwas dazu sagen kann.

    MFG QuattroFW

    Wünsche euch noch ne Ruhige Schicht!

  2. #2
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    Moin moin,

    Erst mal willkommen im Forum.

    Zu Deiner Frage: So wie ich das hier verstanden habe, gibt es da wohl keine einheitliche Regelung.
    Lies Dir mal http://www.funkmeldesystem.de/foren/...highlight=lohn
    und http://www.funkmeldesystem.de/foren/...highlight=lohn
    durch. Vielleicht ist es dann etwas klarer.

    Ruhige Schicht auch von mir,

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    QuattroFW Gast

    Begrüssung

    Jo vielen Dank für die nette Begrüssung. Ich werde mal schauen. Aber das hilft mir noch nicht so recht weiter Schade.

    Ruhige Schicht noch!
    Geändert von QuattroFW (27.08.2006 um 00:28 Uhr)

  4. #4
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    Erstmal wäre es interessant zu wissen aus welchem Bundesland du kommst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von QuattroFW
    Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn?
    Hallo,

    deine Frage verwirrt mich gerade vetwas. Du willst also Geld für Arbeit, die du nicht machen kannst bzw aufgrund des Einsatzes nicht gemacht hast?

    Zusätzlich dazu steht es noch im Wiederspruch zur ehrenamtlichen (=unentgeldlichen) Arbeit bei der Feuerwehr, denn indirekt verlangst du ja dass man dich für deine Feuerwehrarbeit bezahlt, denn deine Arbeit in der Firma hast du ja in der Zeit nicht gemacht...

    Am Besten erläuterst du das noch etwas genauer. Hier in NRW kannst du als Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen, wo deine Einsatzzeit usw aufgeführt ist. Das gibst du an den Arbeitgeber, der rechnet alles aus und der reicht das bei der Stadt ein für die Rückerstattung des Ausfalls. So erhält der Arbeitgeber das Geld für den Ausfall und nicht du selber.

    Gruß
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  6. #6
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    5.255
    In BaWü gibts diese Lohnfortzahlung nicht ...
    Hier bekommt der Feuerwehrmann ein Entschädigung unabhängig von Arbeit oder Freizeit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    QuattroFW Gast

    Bundesland

    Zitat Zitat von Alex22
    Erstmal wäre es interessant zu wissen aus welchem Bundesland du kommst.
    Ich komme aus Niedersachsen!

  8. #8
    QuattroFW Gast

    Lohn

    Zitat Zitat von Diggi
    Hallo,

    deine Frage verwirrt mich gerade vetwas. Du willst also Geld für Arbeit, die du nicht machen kannst bzw aufgrund des Einsatzes nicht gemacht hast?

    Zusätzlich dazu steht es noch im Wiederspruch zur ehrenamtlichen (=unentgeldlichen) Arbeit bei der Feuerwehr, denn indirekt verlangst du ja dass man dich für deine Feuerwehrarbeit bezahlt, denn deine Arbeit in der Firma hast du ja in der Zeit nicht gemacht...

    Am Besten erläuterst du das noch etwas genauer. Hier in NRW kannst du als Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen, wo deine Einsatzzeit usw aufgeführt ist. Das gibst du an den Arbeitgeber, der rechnet alles aus und der reicht das bei der Stadt ein für die Rückerstattung des Ausfalls. So erhält der Arbeitgeber das Geld für den Ausfall und nicht du selber.

    Gruß
    Nein ich will dafür gar kein Geld haben. Nur die Firma, weil ich dann ja meinetwegen 1 Std. nicht anwesent bin. Und deshalb möchte ich wissen wie es wegen so einem Formular ist wenn man das dem Arbeitgeber gibt ausfüllt und dann zur Gemeinde geht ob die Gemeinde es verweigern kann den Ausfall zu zahlen den der Arbeitgeber fordert. Oder kann die Gemeinde sagen wenn dein Arbeitgeber Geld haben will bleib dort und komme nicht. Im Prinzip das ich dann dafür Überstunden hin geben muss. Ist das in Ordnung?

  9. #9
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    Ja, das kann so sein. Die entsprechenden Absprachen erfährst du meistens bei deinem Wehrführer oder dem Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die zumeist im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung getroffen haben - so beispielsweise bei uns in der Wehr...

    Sollte es keine Regelung geben musst du dich wohl nochmal mit deinem Chef zusammensetzen und alles durchsprechen. Enwteder sagt er du darfst nicht weg, oder du darfst weg musst die Arbeit aber nachholen oder er halt halt gar nix dagegen. Bei Letzterem: Diese Chefs werden leider immer seltener...
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22
    In BaWü gibts diese Lohnfortzahlung nicht ...
    Hier bekommt der Feuerwehrmann ein Entschädigung unabhängig von Arbeit oder Freizeit.
    Das stimmt so nicht ganz,bei uns kann der Arbeitgeber an die Gemeinde schreiben und die bezahlt das Geld dann für die Zeit in der ich im Einsatz war. Und da mir die Firma diese STunden auch nicht abzieht sondern ganz normal bezahlt haben wir in dem Falle eine Lohnforzahlung. Geld für den Einsatz bekommen wir persönlich nicht wir bekommen von der Gemeinde Geld in die Kasse. Und für Sicherheitswachdienste bekommen wir auch Geld.

  11. #11
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    Lohnfortzahlung

    Hallo,

    bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
    Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
    Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

    Gruss Tele......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  12. #12
    QuattroFW Gast

    Lohnfortzahlung

    Zitat Zitat von Teletector
    Hallo,

    bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
    Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
    Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

    Gruss Tele......
    Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet. Das die Firma es bekommt ist klar. Weil die Gemeinde angeblich ne Satzung hat, sobald der FW man etwas kostet bzw die Firma den ausfall ersetzt haben das sie sagen bleib auf der Arbeit. Mir ist wichtig ob sie zahlen müssen an die Firma wenn ich doch beim einsatz sein sollte, trotz irgendeiner Satzung.

    Gruss QuattroFW

  13. #13
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    Zitat Zitat von QuattroFW
    Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet.

    in diesem Moment ist der Grundgedanke einer FFW hinfällig
    auch wenn die Leute etwas "kosten" (wo ich jeden Arbeitgeber verstehen kann) so muss der Brandschutz gesichert sein.

    Stell dir vor von 30 Mann einer FF bleiben 28 auf der Arbeit und 2 retten die Historische Altstadt!

    Das wird ein Spass

  14. #14
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    08.10.2004
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    Lohnfortzahlung

    Hallo,

    in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

    hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

    P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruss Tele........
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  15. #15
    QuattroFW Gast

    Lohnfortzahlung

    Zitat Zitat von Teletector
    Hallo,

    in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

    hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

    P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruss Tele........
    Jo das hilft mir schon sehr weiter Danke. Und nun müsste ich noch wissen ob dann die Gemeinde noch eine eigene Satzung oder Gesetz machen kann wo drinne steht das ich auf der arbeit bleiben soll wenn der Arbeitgeber ersatz haben möchte. Kann so etwas sein? Weil sonst würden sie ja nicht um dioe zahlung drum herum kommen.

    Ruhige Schicht noch!!!

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