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Thema: Lohnfortzahlung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Lohnfortzahlung

    Hallo,

    bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
    Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
    Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

    Gruss Tele......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
    QuattroFW Gast

    Lohnfortzahlung

    Zitat Zitat von Teletector
    Hallo,

    bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
    Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
    Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

    Gruss Tele......
    Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet. Das die Firma es bekommt ist klar. Weil die Gemeinde angeblich ne Satzung hat, sobald der FW man etwas kostet bzw die Firma den ausfall ersetzt haben das sie sagen bleib auf der Arbeit. Mir ist wichtig ob sie zahlen müssen an die Firma wenn ich doch beim einsatz sein sollte, trotz irgendeiner Satzung.

    Gruss QuattroFW

  3. #3
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    2.332
    Zitat Zitat von QuattroFW
    Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet.

    in diesem Moment ist der Grundgedanke einer FFW hinfällig
    auch wenn die Leute etwas "kosten" (wo ich jeden Arbeitgeber verstehen kann) so muss der Brandschutz gesichert sein.

    Stell dir vor von 30 Mann einer FF bleiben 28 auf der Arbeit und 2 retten die Historische Altstadt!

    Das wird ein Spass

  4. #4
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    323

    Lohnfortzahlung

    Hallo,

    in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

    hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

    P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruss Tele........
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  5. #5
    QuattroFW Gast

    Lohnfortzahlung

    Zitat Zitat von Teletector
    Hallo,

    in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

    hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

    P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruss Tele........
    Jo das hilft mir schon sehr weiter Danke. Und nun müsste ich noch wissen ob dann die Gemeinde noch eine eigene Satzung oder Gesetz machen kann wo drinne steht das ich auf der arbeit bleiben soll wenn der Arbeitgeber ersatz haben möchte. Kann so etwas sein? Weil sonst würden sie ja nicht um dioe zahlung drum herum kommen.

    Ruhige Schicht noch!!!

  6. #6
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    22.05.2004
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    832
    Frag doch einfach nach ;)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Moin moin,

    ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

    Gruß, Mr. Blaulicht

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