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Thema: Lohnfortzahlung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Frag doch einfach nach ;)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  2. #2
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    Moin moin,

    ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

    Gruß, Mr. Blaulicht
    wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

    Suche mal weiter....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Teletector
    wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

    Suche mal weiter....
    Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Lohn

    Ich würde mit meinem Arbeitgeber(der zahlt mir für geleistete Arbeit Kohle!) fragen und auch den Wehrführer ansprechen , wenn keine Regelung getroffen wird gehe ich Arbeiten (möchte kein Hartz IV Empfänger werden)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.
    Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
    Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  7. #7
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    Moin moin,

    das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.
    Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."

    Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  9. #9
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    Hallo !

    Die Gemeinde möchte ich erleben die von ihrer Feuerwehr erwartet das, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend macht, diese nicht zum Einsatz kommen sollen, weil dafür ja Kosten entstehen die die Gemeinde aber beim Versicherer bzw. Verursacher oder Besteller des Einsatzes wieder zurückholt.

    Das wäre dann Betrug gegenüber dritten(Versicherung,Verursacher), kosten geltend zumachen die dann nicht weiter gegeben werden !!

    So hört sich, das für mich, aus der Fragestellung heraus an...

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Hallo,

    Ich würde sagen das kommt ganz auf die Umstände an.

    Die Stadt/Gemeinde hat für ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
    Dazu gehört (Theoretisch) das eine ausreichende Anzahl an Kräften zur Verfügung steht.

    Der Oberste Chef der FW kann natürlich anordnen das bestimmte PErsonen nicht bei Alarm kommen sollen. Wenn dies nicht so währe, dann bräuchte man ja auch nur eine Schleife für alle!

    Wenn jetzt auch ohne das die z.Zt. arbeitenden FW´ler eine AUSREICHEND STARKE Personaldecke VERFÜGBAR ist, DANN denke ich kann der Vorgesetzte durchaus entscheiden: NEin du zwischen 8.00 und 18.00 nicht bzw. nur bei Vollalarm.

    Geht der FW´ler trotzdem, so hat er das auf eigene Veranlassung, gegen die ausdrückliche Anweisung getan, und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (AG bekommt kein Geld, muss aber auch nichts fortzahlen)

    Ein RECHT AUF EINSATZ habe ich noch in keinem BRandschutzgesetz gesehen...

    Ein Betrug kann ich da nicht erkennen, da entweder nach Fallpauschalen oder nach Anzahl der eingesetzten Kräfte abgerechnet wird. Mir ist keine Abrechnung bekannt wo nach Schülern, Arbeitern und Arbeitslosen unterschieden wird!!!

    Wenn die geforderte Leistung auch ohne Lohnausfall erbracht werden kann, ist es eine reine Entscheidung der Kostenminimierung und in Zeiten Knapper kassen auch gerechtfertig.

    Wobei Ich grundsätzlich FÜR Lohnausfall bin, freilwillig heißt nicht UMSONST!
    (Wenn ich mich bei der BW freiwillig für einen Auslandseinsatz melde, bekomme ich noch einen dicken BAtzen oben drauf, NEBEN meinem normalen Sold)
    Und mir sollen zumindest dadurch keine NAchteile in FORM von realen Lohnverlust entstehen. Wenn es keinen Lohnausfall gäbe, dann könnte ich ansonsten auch sagen jeder bringt zum Einsatz 150Eur. pro Tag bar mit, ist am Monatsende dasselbe! Nur wenn kein Lohn ausfällt/ausfallen muss, dann braucht auch nichts bezahlt zu werden.

    ABER:
    ISt die Tagesalarmstärke NICHT im ausreichendem Maße mit genügnd Reserve gesichert, dann sehe ich keine Möglichkeit gewisse Leute Quasi abzubestellen, da diese ja wirklich benötigt werden.
    DAs gibt dann tatsächlich wohl keine Rechtsgrundlage mehr her.

    Gruß
    Carsten

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