Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Moin moin,

ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

Gruß, Mr. Blaulicht
wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

Suche mal weiter....