Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.Zitat von Mr. Blaulicht
Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.
Grüße vom Murxer