Hi,
wenn es so ist, dass dann der Dienstbetrieb gefährdet währe, dann geht das natürlich keinesfalls.
Ich glaube das bezweifelt hier wirklich KEINER!!!
Aber es gibt ja durchaus, wenn auch selten, Wehren, wo auch ohne die sich gerade an der Arbeitstelle befindlichen Aktiven eine mehr als ausreichende Personaldecke besteht.
Was sollte dagegen sprechen wenn in einer solchen Situation die arbeitenden Aktiven ersteinmal in der zweiten Reihe stehen. Dieses dient ja zudem nicht nur der Gemeinde, die dadurch Geld spart und dieses für andere ZWecke wieder ausgeben kann(Es wird ja pauschal abgerechnet), zum anderen dient es aber auch dem AN, der nur noch bei wirklich großen Sachen die Arbeitsstelle verlassen muss und so den Ärger im Betrieb absolut minimiert.
Gruß
Carsten