Lohnfortzahlung
Hallo,
in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )
hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.
P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.
Hoffe das hilft Dir weiter.
Gruss Tele........
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.