Hallo,

in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruss Tele........