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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

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  1. #1
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    Das müsste in 2003 gewesen sein, könnte aber auch 2004 sein.
    MfG

    brause

  2. #2
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    ich hatte das 2005 in RLP beantragt da ging das einwandfre;

    hatte vorher schon alles Stunden -> Praktikum = 0 Stunden = kein Beginn = kein Ende = kein Gespräch

    gab doch ein Urteil, das diese Auffassung bestätigte;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Ja, aber das war das o.g. Einzelfall-Urteil, und eben das entsprechende Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, dass dieses Urteil kein Präzidensfall ist und deswegen ein Berichtsheft und die Bestätigung über ein positiv verlaufenes Abschlussgespräch Vorraussetzung für die Urkunde sind.

    Leider liegt die gesammte Durchführung und Kontrolle eines Bundesgestzes in Länderhand, so dass sich in den einzelnen Bundesländern riesige Unterschiede ergeben. Hier müsste der Bund seine Verantwortung endlich übernehmen, damit Bundesrecht auch bundesweit gleich angewendt wird!
    MfG

    brause

  4. #4
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    traurig bin ich nicht und das Gefühl wegen 20 Minuten gespräch ein schlechterer
    RA zu sein hab ich auch nicht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    traurig bin ich nicht und das Gefühl wegen 20 Minuten gespräch ein schlechterer
    RA zu sein hab ich auch nicht
    mein gespräch dauerte 1 stunde und ich habe nen RettAss und Doc ausgesucht, nachdem keiner imstande wahr das 1995 zu tuhen ?????

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  6. #6
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    eine Stunde macht auch nicht mehr so viel daher..

    meiner Meinung;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Na gut, dann schaffen wir halt die Prüfungen bei allen Ausbildungen ab, sagen ja doch nix aus...

    Warum sollen Leute aus Aufbaukursen (die ja eigentlich die Ausnahme sein sollten) anders behandelt werden, als die, die die Vollzeitausbildung machen? Das kann doch nicht richtig sein.
    MfG

    brause

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