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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von brause
    Nee, ich meine da doch schon was anderes...

    ... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....

    .
    so ungewöhnlich ist das nicht

    hatte auch werde das eine noch das andere
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Es gab aber eine eindeutige Anweisung des Bundesministeriums an die Landesminster, die genau besagt, dass das nicht statthaft ist. In Nrw wurde diese Anweisung auch prompt flächendeckend umgesetzt.
    Hintergrund war ein Einzelfall-Urteil einer unteren Gerichtsinstanz, die vorschnell als Präzidesnfall gewertet wurde, aber ca. 14 Tage nach dem Urteil gab es o.g. Rundschreiben. Und das ist auch gut so!
    MfG

    brause

  3. #3
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    wann Ungefähr war das?

    hatte meine Stunden vor der RA Prüfung voll, da ging das gem 8.1 ohne Probs
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  4. #4
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    Das müsste in 2003 gewesen sein, könnte aber auch 2004 sein.
    MfG

    brause

  5. #5
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    ich hatte das 2005 in RLP beantragt da ging das einwandfre;

    hatte vorher schon alles Stunden -> Praktikum = 0 Stunden = kein Beginn = kein Ende = kein Gespräch

    gab doch ein Urteil, das diese Auffassung bestätigte;
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  6. #6
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    Ja, aber das war das o.g. Einzelfall-Urteil, und eben das entsprechende Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, dass dieses Urteil kein Präzidensfall ist und deswegen ein Berichtsheft und die Bestätigung über ein positiv verlaufenes Abschlussgespräch Vorraussetzung für die Urkunde sind.

    Leider liegt die gesammte Durchführung und Kontrolle eines Bundesgestzes in Länderhand, so dass sich in den einzelnen Bundesländern riesige Unterschiede ergeben. Hier müsste der Bund seine Verantwortung endlich übernehmen, damit Bundesrecht auch bundesweit gleich angewendt wird!
    MfG

    brause

  7. #7
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    traurig bin ich nicht und das Gefühl wegen 20 Minuten gespräch ein schlechterer
    RA zu sein hab ich auch nicht
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