Nee, ich meine da doch schon was anderes...
... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....
Naja, und die Mindestbesatzung für die RM ist auch so ein Punkt, "geeignete Personsen" ist für mich schon ein Zeichen, dass der Gesetzgeber kein grosses Interesse an Qualität hat...was allerdings nicht heisst, dass der niedersächsiche RD flächendeckend schlecht wäre. Aber bei der Vorstellung, dass ein RTW mit zwei SanH besetzt werden darf, da schüttelt es mich doch ein wenig.
Was allerdings stimmt ist, dass die APVo für RS in NS im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ viel von den Prüflingen verlangt. Aber nur dadurch dass man in der RS-Prüfung am Phantom mehr oder weniger erfolgreich intubiert und einen Zugang legt, kommt dadurch doch keinerlei Rechtssicherheit zustande. Ganz abgesehen davon ist mir mindestens eine seriöse RD-Schule in NS bekannt, wo bei der obligaten Baby-Rea das Display bewusst nicht an die Puppe angeschlossen und ausgewertet wird, weil ansonsten die Durchfallquoten jenseits von Gut und Böse lägen. Auch so lässt sich eine strenge APVo unterhöhlen...
Das in anderen Bundesländern nur die Assistenz bei invasiven Massnahmen durch den RS gefordert wird, liegt vielleiucht auch daran, dass in den dortigen RD-Gestzen der RA als Verantworlicher im RTW festgeschrieben ist.
Und wie war das doch gleich mit der Fortbildungspflicht?
Wenn man die gesetzlichen Arbeitsgrundlagen z.B. in Hessen (wahrscheinlich das beste RD-Gesetz in der BRD) mit denen in NS vergleicht, dann tuen sich Abgründe auf...aber das heisst wie gesagt nicht, das der RD in der Praxis in Hessen überall besser wäre als in NS, aber es zeigt doch sehr deutlich die Intension des Gesetzgebers, und genau das meinte ich mit meiner Bemerkung im vorhergehendem Post.