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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bastel
    ...

    Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
    Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

    ...
    Gruß
    Bastel
    Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

    Post:
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    z.Hd. Herrn Pascal Rath
    Postfach 221
    30002 Hannover

    Dienstgebäude
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    Herr Pascal Rath
    Refferat 52.42
    Lavesallee 6
    30169 Hannover
    Telefon (0511) 120-6326


    Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Moin moin,

    vielen Dank für die Infos!

    Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    hab meinen RS auch in 2 BL gemacht; gibt ja diese Vereinbarung zwischen Bund und Länder,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    RS bundesweit anerkannt ???

    Mr. Blaulicht schreibt:
    ...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....


    Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !


    Gruß
    Bastel

  5. #5
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    sogar bei der Bundeswehr...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    ...und sogar organisationsübergreifend - man glaubt es kaum ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    also so die Erfahrung zeigt das die Soldaten entweder auf eine zivile Schule gehen oder aber die Prüfung von einem zivilisten der zust. behörde besucht wird;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

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    z.Hd. Herrn Pascal Rath
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    Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
    Moin moin,

    Dein Tipp war Gold wert.

    Laut Aussage von Herrn Rath wird in Niedersachsen auf Antrag gegen Vorlage der Urkunde zur Berufsausübung "Krankenpfleger" der Grundlehrgang und die Klinikpraktika erlassen.
    Heute habe ich mich an die Rettungsdienstschule der Feuerwehr Göttingen gewandt. Hat jemand dort schon Erfahrungen gemacht?

    Ich würde mich über weitere Antworten und Anregungen sehr freuen und werde auch berichten, wie es weitergeht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    dann lern mal fleisig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal
    dann lern mal fleisig
    Ich mach seit 31 Jahren und 364 Tagen nix anderes! ;-)

  12. #12
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    morgen bringst du aber einen Kuchen mit...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
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    Tach !!!

    Na denn mal schon mal meinen herzlichen Glückwunsch !!!
    (Auch wenn die Prüfung noch nicht bestanden ist!)

    Dann handelt es sich bei dir doch um einen "Präzedenzfall":
    der 1. www.funkmeldesystem.de-Forum-RS

    :)

    War uns eine Ehre dir "auf die Sprünge" geholfen zu haben !!!


    Gruß
    Bastel

  14. #14
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    Zitat Zitat von Bastel
    Dann handelt es sich bei dir doch um einen "Präzedenzfall":
    der 1. www.funkmeldesystem.de-Forum-RS
    Kann ich das als Rückenschild haben?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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