Moin moin,
vielen Dank für die Infos!
Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?
Gruß, Mr. Blaulicht
Moin moin,
vielen Dank für die Infos!
Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?
Gruß, Mr. Blaulicht
hab meinen RS auch in 2 BL gemacht; gibt ja diese Vereinbarung zwischen Bund und Länder,
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Mr. Blaulicht schreibt:
...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....
Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !
Gruß
Bastel
sogar bei der Bundeswehr...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
...und sogar organisationsübergreifend - man glaubt es kaum ;-)Zitat von hannibal
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....Zitat von hannibal
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
also so die Erfahrung zeigt das die Soldaten entweder auf eine zivile Schule gehen oder aber die Prüfung von einem zivilisten der zust. behörde besucht wird;
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!
Und für die, die es nachlesen möchten:
Für Niedersachsen:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...292229_L20.pdf
§4.3
Auf Antrag
1. ...
2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.
Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!
Gruß
Bastel
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