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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

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  1. #1
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    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993

    Wenn der 160-stündige Grundlehrgang erlassen wird bleiben noch:
    - Klinikpraktikum (übliche Aufteilung 80 Stunden Anästhesiologie, 80 Stunden Intensivstation o. unfallchirurgische Notaufnahme)
    - 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
    - 40 Stunden Abschlusslehrgang (RSP) mit staatlicher Prüfung

    Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
    Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

    Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!

    Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)


    Gruß
    Bastel

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bastel
    Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!
    Hast Du da irgend eine Adresse? Ich komme nämlich aus BaWü, und bin im Norden nicht so bewandert...

    Zitat Zitat von Bastel
    Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)
    So ist es! Über die Möglichkeiten zum RettAs habe ich mich bereits informiert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    zum Thema anerkennung KP / RS hab ich auch nirgends was gelesen

    weder ja noch nein; da das ganze aber nicht durch ein Gesetz sondern nur eine gemeinsame Empfehlung gedeckt ist denke ich es dürfte kein Problem sein in Absprache mit der schule

    ich als schulenleiter (auf mich hört aber keiner ) würde dir die Theorie und die Klinik schenken..

    Bei uns ist es so das KP mit San A ( ist so) ganz normal als 2, mann auf dem Wagen fahren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Moin moin,

    bei uns ist das Mitfahren als Zweiter auf dem RTW auch kein Problem, aber auf dem KTW als Erster schon. Und da ich öfters als Aushilfe fahre, ist man natürlich mit RS-Lehrgang flexibler.
    Ausserdem kann ich als RS schon ein bisschen RTW-Fahrten sammeln (falls ich doch mal den RettAs mache).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    wie gesagt KP -> RS ist der Präzedenzfall schlechthin...
    am besten einfach bei der nächsten Schule fragen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Zitat Zitat von Bastel
    ...

    Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
    Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

    ...
    Gruß
    Bastel
    Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

    Post:
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    z.Hd. Herrn Pascal Rath
    Postfach 221
    30002 Hannover

    Dienstgebäude
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
    Herr Pascal Rath
    Refferat 52.42
    Lavesallee 6
    30169 Hannover
    Telefon (0511) 120-6326


    Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Moin moin,

    vielen Dank für die Infos!

    Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    hab meinen RS auch in 2 BL gemacht; gibt ja diese Vereinbarung zwischen Bund und Länder,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    RS bundesweit anerkannt ???

    Mr. Blaulicht schreibt:
    ...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....


    Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !


    Gruß
    Bastel

  10. #10
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    sogar bei der Bundeswehr...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    ...und sogar organisationsübergreifend - man glaubt es kaum ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

    Post:
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    Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
    Moin moin,

    Dein Tipp war Gold wert.

    Laut Aussage von Herrn Rath wird in Niedersachsen auf Antrag gegen Vorlage der Urkunde zur Berufsausübung "Krankenpfleger" der Grundlehrgang und die Klinikpraktika erlassen.
    Heute habe ich mich an die Rettungsdienstschule der Feuerwehr Göttingen gewandt. Hat jemand dort schon Erfahrungen gemacht?

    Ich würde mich über weitere Antworten und Anregungen sehr freuen und werde auch berichten, wie es weitergeht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    dann lern mal fleisig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    dann lern mal fleisig
    Ich mach seit 31 Jahren und 364 Tagen nix anderes! ;-)

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