Ergebnis 1 bis 15 von 67

Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    sogar bei der Bundeswehr...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    ...und sogar organisationsübergreifend - man glaubt es kaum ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von hannibal
    sogar bei der Bundeswehr...
    Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    also so die Erfahrung zeigt das die Soldaten entweder auf eine zivile Schule gehen oder aber die Prüfung von einem zivilisten der zust. behörde besucht wird;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268

    Nix mit Präzedenzfall oder so !!!

    Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
    Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!

    Und für die, die es nachlesen möchten:


    Für Niedersachsen:
    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...292229_L20.pdf

    §4.3
    Auf Antrag
    1. ...
    2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.


    Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!

    Gruß
    Bastel

  6. #6
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
    MfG

    brause

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von brause
    Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
    Moin moin,

    das klingt ein wenig sarkastisch, und da ich mich für eine Ausbildung im genannten Bundesland interessiere, würde ich schon gerne wissen, was Du damit meinst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268

    Vorreiterrolle Niedersachsen

    Tach !!!

    brause schreibt:
    ...besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...

    An Mr. Blaulicht:
    brause meint damit bestimmt die historisch gewachsene Vorreiterrolle des Flächenlandes Niedersachsen (hier namentlich die Rettungsdienstschulen in Gosslar (DRK) und Roneneberg (JUH, jetzt in Hannover) ) als erste u.A. z.B. die endotracheale Intubation und das Legen von peripher venösen Zugängen in den praktischen Teil der staatlichen(!) Prüfung zum Rettungssanitäter zu integrieren und damit den Beteiligten größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. (Und das lange bevor es dieses Unwort "Notkompetenz" gab)

    Niedersachen brauch kein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu haben ...
    Es hat schon immer einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst (!!!)

    Im Gesetz verankerte Besetzung von RTW mit RA ist nicht gleich "qualitativ hochwertigen Rettungsdienst" !!!
    Das wird von Laien und sog. Fachleuten oft verwechselt.


    Gruß
    Bastel

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •